(EEG vom 31. Juli 2004)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein wesentliches Instrument
zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
(Wasserkraft, Deponiegas, Grubengas, Klärgas, Biomasse, Geothermie,
Windkraft und solare Strahlungsenergie).
Für den eingespeisten EEG-Strom bezahlt der jeweils aufnahmepflichtige
Netzbetreiber eine vom Anlagentyp abhängige gesetzliche
Mindestvergütung.
Auf dieser Seite stellt regionetz die nach § 14a gemäß § 15 Abs. 2 EEG
vom Netzbetreiber zu veröffentlichenden Daten zur Verfügung.
Aktuelle Zahlen zur Entwicklung der EEG- und KWK-G- Mengen finden Sie
auf den Seiten des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft
e.V. (BDEW).
Sollten Sie weitergehende Fragen zur Abwicklung haben, nutzen Sie
bitte unser Kontaktformular http://www.regionetz.de/anfrage_einspeiser.php.
An dieser Stelle finden Sie unsere Angaben zu Mitteilungs- und
Veröffentlichungspflichten aus dem EEG. |