Gesetz für erneuerbare Energien

Solar

(EEG vom 31. Juli 2004)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein wesentliches Instrument zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Wasserkraft, Deponiegas, Grubengas, Klärgas, Biomasse, Geothermie, Windkraft und solare Strahlungsenergie).

Für den eingespeisten EEG-Strom bezahlt der jeweils aufnahmepflichtige Netzbetreiber eine vom Anlagentyp abhängige gesetzliche Mindestvergütung.

Auf dieser Seite stellt regionetz die nach § 14a gemäß § 15 Abs. 2 EEG vom Netzbetreiber zu veröffentlichenden Daten zur Verfügung.

Aktuelle Zahlen zur Entwicklung der EEG- und KWK-G- Mengen finden Sie auf den Seiten des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW).

Sollten Sie weitergehende Fragen zur Abwicklung haben, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular http://www.regionetz.de/anfrage_einspeiser.php. An dieser Stelle finden Sie unsere Angaben zu Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten aus dem EEG.

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