Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag

Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs und der Messung nach § 21b EnWG in Verbindung mit der Messzugangsverordnung (MessZV) und anderer den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung betreffender Verordnungen für vertraglich vereinbarte Messstellen von Anschlussnutzern, die an das Verteilungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind.

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