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Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung
des Messstellenbetriebs und der Messung nach § 21b EnWG in Verbindung
mit der Messzugangsverordnung (MessZV) und anderer den
Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung betreffender Verordnungen
für vertraglich vereinbarte Messstellen von Anschlussnutzern, die an das
Verteilungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind.
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