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Die regionetz GmbH hat gemäß § 19 EnWG technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilungsnetzen, Anlagen direkt ageschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen aufzustellen und zu veröffentllichen.
Im Rahmen eines transparenten, sicheren und störungsfreien Netzbetriebs sind im Versorgungsgebiet der regionetz beim Anschluss von elektrischen Anlagen an das Verteilnetz die nachfolgenden technischen Anschlussbedingungen zu berücksichtigen.
Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Änderung der Verbrauchseinrichtungen/Abnahmestellen müssen den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechend durchgeführt werden.
Hierbei sind insbesondere die VDE-Bestimmungen (DIN-VDE-Normen) in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
Die Technischen Anschlussbedingungen konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik und gelten für Neuanschlüsse und vorhandene Anschüsse an das Verteilnetz der regionetz GmbH sowie für Netzanschlussänderungen.
Netzanschlussänderungen umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer Kundenanlage sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzeptes.
Für die technische Ausführung eines Netzanschlusses wie auch für den umgebauten und erweiterten Teil einer Kundenanlage gilt jeweils die zum Erstellungs- oder Umbau-Zeitpunkt gültige TAB der Spannungsebene an die die Kundenanlage angeschlossen ist.
Die Anschlussnehmer oder vom Anschlussnutzer bereitzustellende Einrichtungen müssen die nachfolgenden Anschlussbedingungen erfüllen. Der Einsatz von anderen als in diesen Anschlussbedigungen aufgeführten Einrichtungen ist nur im Einvernehmen mit der regionetz GmbH möglich.
Der Anschlussnehmer oder der Anschlussnutzer verpflichten sich, die Einhaltung der Anschlussbedingungen sicherzustelllen und auf Anforderung nachzuweisen. Die regionetz GmbH behält sich vor, eine Kontrolle der Einhaltung der Anschlussbedingungen vorzunehmen. Werden Mängel festgestellt, so kann die nachgelagerte Anschlusssnutzung bis zur Mängelbeseitigung ausgesetzt werden.
Anschlussebene:
Die Entnahme elektrischer Energie erfolgt in unterschiedlichen Netz- oder Umspannebenen über einen Netzanschluss, der die (Kunden-)Anlage mit dem Netz der regionetz GmbH verbindet. Die Entnahmeebene wird dabei entsprechend dem Leistungsbedarf und den technischen Randbedingungen von der regionetz GmbH festgelegt. Grundsätzlich gelten die in der Tabelle (Maximale Entnahmekapazitäten) aufgeführten Netzanschlusskapazitäten als die maximale Leistung in kVA, mit der ein Einzelanschluss in der genannten Ebene angeschlossen wird. Physikalische Restriktionen, z. B. Netzrückwirkungen, können zu geringeren Werten führen.
Maximale Entnahmekapazitäten
Spannungs-, Umspannebene
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Maximale Kapazität für Entnahme im Einzelfall
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kVA
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Niederspannung
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85
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Umspannung Mittel- /Niederspannung
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200
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Mittelspannung 10 kV
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3.000
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Mittelspannung 20 kV
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5.500
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Umspannung Hoch-/Mittelspannung
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15.000
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Anmerkungen:
Die maximale Entnahmekapazität je Einzelfall entspricht der Hälfte der installierten Netzkapazität bei Standardbauweise der regionetz GmbH.
Im konkreten Einzelfall muss die tatsächliche Summenbelastung der Betriebsmittel - einschließlich der vorgelagerten Spannungsebenen - beachtet werden. |