TelDaFax Energy GmbH stellt die Belieferung seiner Kunden ein
regionetz GmbH kündigt Lieferantenrahmenverträge
mit TelDaFax Energy GmbH
Keine Versorgungsunterbrechung für Kunden
Eschweiler, den 21.06.2011
Die TelDaFax Energy GmbH hat am 14.06.2011 beim Amtsgericht Bonn einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt.
Am 17.06.2011 erhielten wir über den zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellten Herrn Dr. Birner Bähr sodann die Information, dass keine Energiebeschaffung für das Wochenende vorgenommen und damit die Belieferung aller Kunden eingestellt werde.
In der Folge haben die Übertragungnetzbetreiber am 18. und 19.Juni den Netzzugang für die Teldafax Energy GmbH unterbrochen, so dass eine Energieversorgung durch diesen Händler nicht mehr möglich ist.
Für die rund 2.000 Kunden der TelDaFax Energy GmbH im Versrogungsgebiet der regionetz besteht jedoch kein Grund zur Beunruhigung – es wird keine Versorgungsunterbrechung geben.
Sie werden nahtlos weiter mit Energie versorgt, denn zum 19.06.2011 werden die betroffenen Strom-Kunden und zum 18.06.2011 die betroffenen Gas-Kunden nach
§ 38 des Energiewirtschaftsgesetzes in die Ersatzversorgung des zuständigen Grundversorgers übernommen. Das ist im Netzgebiet A die EWV Energie- und Wasser- Versorgung GmbH und im Netzgebiet B die Stadtwerke Düren GmbH.
Die regionetz GmbH hat zudem mit Wirkung zum 20.06.2011 den Lieferantenrahmenvertrag Strom mit der TelDaFax Energy GmbH und den Netzzugang zum Gasversorgungsnetz außerordentlich und fristlos gekündigt.
Alle betroffenen Kunden der TelDaFax Energy GmbH werden von der regionetz GmbH in den nächsten Tagen in einem persönlichen Anschreiben ausführlich informiert.
Wir bieten Ihnen die häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Kündigung des Lieferantenrahmenvertrages und der Ersatzversorgung im PDF-Format zum Download an.
FAQ
Wir haben zudem eine kostenlose Service-Hotline für Sie eingerichtet.
Für das Netzgebiet A: (Das Netzgebiet A umfasst die Kommunen Aldenhoven, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Gangelt, Geilenkirchen, Heinsberg, Inden, Langerwehe, Monschau, Niederzier, Roetgen, Selfkant, Simmerath, Stolberg, Titz, Übach-Palenberg, Waldfeucht, Wassenberg und Würselen)
wählen Sie bitte :0800 -331 8331
Für das Netzgebiet B: (Das Netzgebiet B betrifft die Kommunen Düren und Merzenich)
wählen Sie bitte: 0800- 398 0120
Information über voraussichtliche Entwicklung der Netznutzungsentgelte Strom und Gas der regionetz GmbH in 2011
Wir weisen Sie zur Erhöhung Ihrer Planungssicherheit für das Jahr 2011 auf folgende Entwicklung in unserem Netzgebiet hin:
Die Stromnetznutzungsentgelte der regionetz GmbH für das laufende Jahr 2010 sind im Vergleich zum Vorjahr 2009 im Wesentlichen wegen eines Sondersachverhaltes – der so genannten „Mehrerlösabschöpfung“ – deutlich gesunken.
Dieser netzentgeltsenkende Sondereffekt wird mit Ablauf des Jahres 2010 auslaufen. Wir gehen daher davon aus, dass die Netzentgelte für das Jahr 2011 wieder auf höherem Niveau liegen werden. Eine genaue Abschätzung der absoluten Höhe der Netzentgelte sowie der einzelnen Netzentgeltkomponenten 2011 können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht geben, da die Entwicklung einiger erlösobergrenzenbestimmender Kostenfaktoren noch unbekannt ist.
Auch für die Gasnetznutzungsentgelte endet zum 31.12.2010 der Sondersachverhalt „Mehrerlösabschöpfung“. Die Absenkung der Netzentgelte war hier im Vergleich zum Vorjahr 2009 sowohl absolut als auch relativ deutlich geringer als im Bereich Strom.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Fragen zur konkreten Entwicklung der Netzentgelte und einzelner Preiskomponenten der Netznutzung in 2011 zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten können.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Geschäftsführung
Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass der KWK-Aufschlag für Letztverbräuche bis 100.000 kWh je Abnahmestelle ab dem 01.01.2010 0,130 Cent pro kWh beträgt.
Sehen Sie dazu bitte folgenden Link "Netznutzungsentgelt Strom, 01.01.2010".
Die relevanten KWK-G-Daten und die Berechnung des KWK-Aufschlags 2010 finden Sie auf der Internetseite des BDEW.
Informationen zur Meldepflicht für Betreiber von Photovoltaikanlagen
Ab dem 1. Januar 2009 müssen Anlagenbetreiber der Bundesnetzagentur den Standort und die Leistung von Photovoltaikanlagen melden, die ab dem 1. Januar 2009 in Betrieb gehen.
Weitere Hinweise sowie das entsprechende Formular und Erläuterungen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.
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