Einspeisungen nach dem EEG
(Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 25. Oktober 2008)
Die Novelle des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) ist am 01. Januar 2009 in Kraft getreten.
Nach dem EEG wird Strom aus Anlagen mit Stromerzeugung aus Wasserkraft, Deponiegas, Grubengas, Klärgas, Biomasse, Geothermie, Windkraft und solarer Strahlungsenergie gefördert, der in Netze aller Spannungsebenen für die allgemeine Versorgung eingespeist wird. Der jeweils aufnahmepflichtige Netzbetreiber zahlt für den eingespeisten EEG-Strom eine vom Anlagentyp abhängige gesetzliche Mindestvergütung.
Aktuelle Zahlen zur Entwicklung der EEG-Mengen finden Sie auf den Seiten des BDEW.
Um Sie bei der Errichtung und Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage bestmöglich zu unterstützen haben wir im Folgenden die für Sie relevanten Abläufe;Vordrucke und Vertragsunterlagen zusammengestellt. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, alle Unterlagen gemeinsam mit Ihrem Elektro-Fachbetrieb auszufüllen.
Die beiliegenden Formblätter und Verträge senden Sie bitte – soweit nicht anders angegeben – ausgefüllt an
regionetz GmbH
Zum Hagelkreuz 16
52249 Eschweiler
oder:
einspeisung@regionetz.de

Allgemeine Hinweise zu den Formularen
Die nachfolgenden Formulare finden Sie im Downloadbereich.
Antragsformulare
• Antrag auf Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage
• Datenblatt Erzeugungsanlage(bei Anlagen>30kVA bzw. technische Unterlagen der Anlage)
Den Antragsformularen ist grundsätzlich ein Lageplan beizufügen.
Inbetriebnahmeformulare
• Messkonzepte
• Inbetriebsetzungsprotokoll
• Inbetriebsetzungsantrag Netzgebiet A
• Inbetriebsetzungsantrag Netzgebiet B
• Datenerfassung des Kundeneigenen Zählers
Verträge Einspeisung
• Einspeisevertrag EEG (Strom)
ANLAGE 1
• Datenblatt: Solare Strahlungsenergie
• Datenblatt: Windenergie gemäß § 30 EEG oder § 31 EEG
• Datenblatt: Deponiegas gemäß § 24 EEG, Klärgas gemäß § 25 EEG; Grubengas gemäß § 26 EEG
• Datenblatt: Biomasse gemäß § 27 EEG
• Datenblatt: Geothermie § 28 EEG
• Datenblatt: Wasserkraft gemäß § 23 EEG
ANLAGE 2
• Netzzugangsbedingungen (EEG) mit Gültigkeitsstand 01.01.2009
• Vergütungsregelung EEG (Strom) mit Gültigkeitsstand 01.01.2009
• Preisblatt EEG (Strom) Lastgangzählung
• Preisblatt EEG (Strom) Standardlastprofilzählung
• Begriffsbestimmungen
Anmeldung zur Direktvermarktung nach § 33a EEG 2012
Gemäß der Novellierung des Erneuerbare - Energien - Gesetzes (EEG), welche zum 01.01.2012 in Kraft tritt, gibt es neue Formen der Direktvermarktung für Anlagenbetreiber/-innen.
Direktvermarktung zum Zwecke der Inanspruchnahme der Marktprämie (§ 33b, Nr. 1)
Direktvermarktung zum Zwecke der Verringerung der EEG-Umlage durch ein Elektrizitätsunternehmen
(EVU) nach § 39 (§ 33b, Nr. 2)
Sonstige Direktvermarktung (§ 33b, Nr. 3) mit Auszahlung der vermiedenen Netznutzungsentgelte an
den Anlagenbetreiber
Eine fristgerechte Anmeldung ist gegeben, wenn sie dies dem Netzbetreiber vor Beginn des jeweils vorangegan-genen Kalendermonats angezeigt haben. Eine Änderung des Prozentsatzes der Direktvermarktung, des Bilanz-kreises oder des den direkt vermarkteten Strom aufnehmenden Lieferanten, dem der direkt vermarktete Strom zugeordnet wird, ist ebenfalls vor Beginn des jeweils vorangegangenen Kalendermonats dem Netzbetreiber unter Angabe der entsprechenden Daten (Anlagen 1, 2 und 3) mitzuteilen.
Um Rückfragen kurzfristig mit dem Anlagenbetreiber/-in oder dem Händler klären zu können hält es regionetz für sinnvoll, die Daten der Ansprechpartner miteinander auszutauschen. Um die Direktvermarktung bei regionetz anmelden zu können, müssen die vorher genannten Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet bis zum o. g. Termin bei regionetz vorliegen. Als Eingangsdatum gilt dabei das Datum des Eingangs der Anmeldung beim Netzbetreiber.
Soll der produzierte Strom anteilig von mehreren Lieferanten aufgenommen werden, so ist die Anlage 2 mehrfach auszufüllen und für jeden beteiligten Lieferanten eine Zuordnungsermächtigung (Anlage 3) und ein Kommunikati-onsdatenblatt beizufügen.
Die vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) bei der sonstigen Form der Direktvermarktung (§ 33b Nr. 3) werden dem Anlagenbetreiber/-in vom Netzbetreiber gutgeschrieben. Die Höhe der vNNE ist abhängig von der Einspeiseleistung und der Einspeisespannungsebene. Die vNNE werden dem Anlagenbetreiber/-in einmal jähr-lich auf sein Konto überwiesen.
Die Anmeldung muss per Fax an 0 24 03 / 609 90 52663 oder an folgende Adresse gesandt werden:
regionetz GmbH
Asset Management
Team Einspeisung
Zum Hagelkreuz 16
52249 Eschweiler
Allgemeine Hinweise zu den Formularen EEG 2012
Die nachfolgenden Formulare finden Sie im Downloadbereich.
ANLAGE 1
• Ansprechpartner und Erreichbarkeit
ANLAGE 2
• Der Vereinbarung zur Direktvermarktung zugeordnete EEG-Anlage
ANLAGE 3
• Zuordnungsermächtigung
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