Die regionetz GmbH hat die Kalkulation der Netznutzungspreise entsprechend den Vorgaben des zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7. Juli 2005 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2005) sowie der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu den Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung- GasNEV) vom 25. Juli 2005 (verkündet am 28. Juli 2005, BGBl. I S. 2197 ff.) umgesetzt.
Die Netzentgelte basieren auf der am 16.12.2009 von der Bundesnetzagentur festgelegten Erlösobergrenze für das Jahr 2009.
Auf Grundlage einer konkret erbrachten gaswirtschaftlichen Leistung kann in Einzelfällen zur Vermeidung eines Direktleitungsbaus ein gesondertes Netzentgelt berechnet und angewandt werden. Die regionetz GmbH hat ein solches Sonderentgelt gemäß § 20 Abs. 2 S. 1 GasNEV für einen Ausspeisepunkt aus ihrem örtlichen Verteilnetz gebildet. Das vereinbarte Sonderentgelt wurde der Bundesnetzagentur gemäß § 20 Abs. 2 S. 2 GasNEV angezeigt und kann rechts im Downloadbereich eingesehen werden.
Derzeit passen wir unsere Netzzugangsbedingungen und unseren Internetauftritt an den neuen Rechtsrahmen an. In der Zwischenzeit finden Sie an dieser Stelle zu Ihrer Orientierung die bisherigen Informationen.
Als Netzbetreiber ist die regionetz GmbH für den sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb und die Verteilung von Strom, Gas und Wasser zuständig.
Die regionetz GmbH garantiert Ihnen für die Nutzung ihres Netzes eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.
Auf unseren Internetseiten finden Sie im Bereich Downloads detaillierte Informationen für die Nutzung der Netze der regionetz GmbH.
Entgeltrechner für lastganggemessene und nicht lastganggemessene Lieferstellen
Der Entgeltrechner bzw. Tarifrechner für lastganggemessene und/oder nicht lastganggemessene Lieferstellen steht Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung "Tarifrechner".
Zusätzliche Hilfsdienste i.S.d. § 21 Abs. 2 Nr. 3 Gas NZV werden von der regionetz GmbH nicht angeboten.
Sie können sich bei Fragen zur Netznutzung und Ermittlung von Netzentgelten auch direkt an uns wenden unter info@regionetz.de. |