Netzzugang Strom

Strommast

Die regionetz GmbH hat die Kalkulation der Netznutzungspreise entsprechend den Vorgaben des zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7. Juli 2005 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2005) sowie der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu den Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung- StromNEV) vom 25. Juli 2005 (verkündet am 28. Juli 2005, BGBl. I S. 2225 ff.) umgesetzt.


Ausgleichsleistungen
Ausgleichsleistungen zur Deckung von Netzverlusten sind Bestandteil der Netzentgelte.


Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV
Der § 19 Abs. 2 StromNEV eröffnet Letztverbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch auf Angebot eines individuellen Netzentgelts.

Informationen über bestehende Mindestvoraussetzungen, Einschränkungen und Bedingungen entnehmen Sie bitte dem Leitfaden zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen nach § 19 Abs. 2 S. 1 und 2 StromNEV ab 2011 der Bundesnetzagentur:

Leitfaden zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen

Hochlastzeitfenster 2012

Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts erfolgt unter dem Vorbehalt, dass seine jeweiligen Voraussetzungen nach § 19 Absatz 2 Satz 1 bis 4 StromNEV tatsächlich eintreten. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung der Netznutzung nach den allgemein gültigen Netzentgelten.


Preise für Jahresmehr- / Mindermengen
Die Preise für Jahresmehr- / Mindermengen werden in Kürze aktualisiert.

Derzeit passen wir unsere Netzzugangsbedingungen und unseren Internetauftritt an den neuen Rechtsrahmen an. In der Zwischenzeit finden Sie an dieser Stelle zu Ihrer Orientierung die bisherigen Informationen.

Als Netzbetreiber ist die regionetz GmbH für den sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb und die Verteilung von Strom, Gas und Wasser zuständig.
Die regionetz GmbH garantiert Ihnen für die Nutzung ihres Netzes eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.

Auf unseren Internetseiten finden Sie im Bereich Downloads detaillierte Informationen für die Nutzung der Netze der regionetz GmbH.
Sie können sich bei Fragen zur Netznutzung und Ermittlung von Netzentgelten auch direkt an uns wenden unter info@regionetz.de .

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Designelement Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2012
Designelement Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2011
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Designelement Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2012
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