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Vorläufige Netznutzungsentgelte Gas veröffentlicht

05.10.2022

Die Regionetz GmbH hat die vorläufige Kalkulation der Netznutzungsentgelte Gas nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes sowie der Gasnetzentgeltverordnung und der Anreizregulierungsverordnung umgesetzt und die voraussichtlichen Netzentgelte am 06.10.2022 veröffentlicht.

Gemäß § 20 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, spätestens zum 15. Oktober die voraussichtlichen Netzentgelte des Folgejahres zu veröffentlichen, auch wenn u.U. wesentliche Parameter zur Bestimmung der Entgelte noch nicht bekannt sind.

Die Regionetz GmbH weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für Gas für das Jahr 2023 gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG abgesehen wurde.

Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 S. 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2023 können von den vorstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen, wodurch eine Anpassung zum 1.1.2023 nicht auszuschließen ist.

Die vorläufigen Preisblätter Gas 2023 finden Sie ab dem 06.10.2022 unter

https://www.regionetz.de/service/downloads/downloads/ im Bereich Dokumente zum Gas.