Ein Unternehmen der STAWAG

Gartenbewässerung

Reduzierung der Schmutzwassergebühr bei Frischwassernutzung zur Gartenbewässerung

Die Stadt Aachen hat die STAWAG mit der Erfassung der Zähleinrichtungen und Mengen der zur Gartenbewässerung genutzten Frischwassermengen beauftragt. Zur Durchführung der Überprüfung bedient sich diese ihrer Tochter der Regionetz GmbH.

Eine Reduzierung der Schmutzwassergebühr bei Einbau eines Zwischenzählers zur Ermittlung der Frischwassermengen für die Gartenbewässerung kann unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Diese können Sie auf dem Merkblatt nachlesen. Weiterhin erhalten Sie im Downloadbereich Informationen und Beispiele zum Einbau des Gartenwasserzählers sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Nach Einbau des Zwischenzählers ist es notwendig, einen „Antrag auf Reduzierung der Abwassermenge/Meldung über den Einbau/Wechsel eines Zwischenzählers“ auszufüllen. Dem Antrag sind Fotos beizulegen, die den eingebauten, verplombten Zähler und dessen Zählerstand, Zählernummer sowie den Einbauort und Entnahmestelle zeigen.

Diesen senden Sie zur weiteren Bearbeitung an Stadtwerke Aachen AG, Betrieb Abwasser, Lombardenstraße 12 - 22, 52070 Aachen bzw. an gebuehrenreduzierung(at)regionetz.de.
 

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Fragen und Antworten

  • Kann ich das Wasser, das ich zum Bewässern meines Gartens verwende, von der Schmutzwassergebühr befreien lassen?

    Ja, im Stadtgebiet Aachen besteht die Möglichkeit, das Gartenwasser von den Schmutzwassergebühren befreien zu lassen. Dazu muss vom Grundstückseigentümer (Gebührenpflichtiger) ein Antrag bei der Regionetz GmbH gestellt werden.

  • Wann rechnet sich der Einbau eines Zwischenzählers?

    Der Zwischenzähler rechnet sich erst, wenn Sie eine größere Menge an Wasser verbrauchen, da der Ersparnis die Kosten für den Wasserzähler sowie dessen frostsicherer Installation gegenüber stehen.

    Rechenbeispiel:

    Die Kosten für den Kaltwasser-Zähler betragen ca. 40 € (ohne Installateurkosten). Nach 6 Jahren muss dieser gewechselt werden, da die Eichfrist abläuft. Die eingesparte Schmutzwassergebühr beträgt pro m³ Abwasser 2,88 € (Stand: 07/2020) D.h. in 6 Jahren müssten, um die Kosten für den Zähler einzusparen, 13 m³ Wasser für die Gartenbewässerung verbraucht werden. (40 € : 2,88 €/m³ = 13 m³ Wasser) 13 m³ Wasser sind 1.300 Gießkannen à 10 Liter. Dies bedeutet, erst ab einer jährlichen Entnahme von ca. 215 Gießkannen beginnt die Ersparnis. Möglicherweise entstehen zusätzlich Kosten für den Installateur oder Zapfhahn bzw. für weitere Formstücke zum Anschluss an den Zapfhahn z.B. Verschraubungen.

    Wirtschaftlichkeit und Alternative

    Bitte schätzen Sie vorab ein, ob sich der Zählereinbau für Sie lohnt. Der Gebührenersparnis stehen die Kosten für den Zählereinbau sowie den regelmäßigen Zählerwechsel nach Ablauf der Eichfrist gegenüber. Oftmals ist es sinnvoll, anstelle von Frischwasser das auf dem eigenen Grundstück aufgefangene Regenwasser zur Gartenbewässerung zu nutzen.

  • Für welches Gebiet bei der Regionetz GmbH kann ein Zwischenzähler angemeldet werden?

    Die Regionetz GmbH ist für das Stadtgebiet Aachen zuständig. Sollte sich das Grundstück außerhalb von Aachen befinden, wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung.

  • Wer kann den Antrag zur Reduzierung der Abwassermenge stellen?

    Antragsberechtigt ist ausschließlich der Gebührenpflichtige (Grundstückseigentümer). Sollten Sie als Mieter einen Zwischenzähler zur Gartenbewässerung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter.

  • Woher bekomme ich einen Zwischenzähler?

    Der Zwischenzähler kann im Fachhandel/Baumarkt/Internet erworben werden.

  • Welcher Zähler kann eingebaut werden?

    Jeder geeichte Zähler, der mit einer Plombe versehen werden kann, kann eingebaut werden. Es ist nur ein Kaltwasserzähler zugelassen.
    (Hinweis: Gardena-Zähler sind nicht geeicht!)

  • Wer baut den Zwischenzähler ein?

    Der Zähler kann vom Antragsteller selbst oder von einer von ihm beauftragten Person (z.B. Installateur) eingebaut werden.

  • Wer verplombt den Zwischenzähler?

    Die Verplombung ist durch den Antragsteller oder einen Installateur vorzunehmen. Die Plomben befinden sich mit im Karton des gekauften Zählers.

  • Wo kann der Zähler eingebaut werden?

    Es besteht die Möglichkeit, den Zähler in eine bestehenden Leitung zu installieren (z.B. in der Garage, im Keller, Hauswirtschaftsraum o.ä.) oder an einen Außenzapfhahn anzuschrauben (fest angeschraubt, auch im Winter).

  • Darf der Zähler im Winter abmontiert werden?

    Nein, der Zähler darf im Winter nicht abmontiert werden. Für den Frostschutz der Anlage ist der Antragsteller zuständig.

  • Können mehrere Zähler verwendet werden?

    Ja, es können für ein Grundstück mehrere Zähler verwendet werden (z.B. 1x Vorgarten, 1x Garten / Terrasse) Hinweis: Für jeden Zähler ist ein separater Antrag einzureichen.

  • Der Zähler ist eingebaut, wie geht es weiter?

    Sobald der Zähler installiert ist, muss dieser bei der Regionetz GmbH angemeldet werden. Hierzu füllen Sie den Antrag auf Reduzierung der Abwassermenge vollständig aus uns schicken ihn einschl. Anlagen an die Regionetz GmbH.

    Als Anlage zum Antrag sind Fotos erforderlich:

    • 1x Foto vom Zähler mit geöffneten Sichtfenster
      => Hier sollen die Zählernummer, der Zählerstand, der Hersteller, der Ablauf der Eichfrist und die ordnungsgemäße Verplombung gut erkennbar sein
    • 1x Foto vom Einbauort des Zählers / Entnahmestelle
      => Hier soll erkennbar sein, dass in der unmittelbaren Umgebung des Zählerstandortes/ der Entnahmestelle keine Einleitung des entnommenen Wassers in die Kanalisation möglich ist.
  • Was muss ich tun, wenn die Eichfrist des Zählers abgelaufen ist?

    Bei Ablauf der Eichfrist erhält der Grundstückseigentümer (Gebührenpflichtige) ein Informationsschreiben der Stadt Aachen zum Austausch des Zählers. Nachdem der Zähler eigenverantwortlich ausgetauscht wurde, sind der Regionetz GmbH folgende Angaben mitzuteilen:
    Ausgebauter Zähler => Zählernummer, Zählerstand bei Ausbau, Ausbaudatum
    Neuer Zähler => Zählernummer, Zählerstand bei Einbau, Einbaudatum, Eichfrist, Foto vom Zähler mit geöffneten Sichtfenster (Hier sollen die Zählernummer, der Zählerstand, der Hersteller, der Ablauf der Eichfrist und die ordnungsgemäße Verplombung gut erkennbar sein)

  • Woher bekomme ich den Antrag auf Reduzierung der Abwassermenge?

    Der Antrag steht auf www.regionetz.de/gartenbewaesserung zum Download zur Verfügung.

  • Ich habe den Antrag an die Regionetz GmbH geschickt. Bekomme ich eine Eingangsbestätigung?

    Bei Versenden des Antrages per E-Mail erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung. Sollten Sie den Antrag per Post versendet haben, erhalten Sie von der Regionetz GmbH keine gesonderte Eingangsbestätigung.

  • Wohin schicke ich den Antrag auf Reduzierung der Abwassermenge?

    Der Antrag kann per E-Mail an gebuehrenreduzierung(at)regionetz.de oder per Post an

    STAWAG als Betriebsführer für die Stadt Aachen
    c/o Regionetz GmbH
    Abteilung BA
    Lombardenstraße 12-22
    52070 Aachen geschickt werden.

    Hinweis: Wenn der Antrag per E-Mail gestellt wird, sind der Antrag selbst als pdf-Datei und die Fotos als jpg-Dateien mitzusenden.

  • Woher weiß ich, wann der Zähler abgelesen werden muss?

    Der Ablesezeitpunkt wird dem Grundstückseigentümer (Gebührenpflichtigem) mit dem Schreiben der Stadt Aachen zur Ermäßigung der Schmutzwassergebühr mitgeteilt, welches er nach Antragsbearbeitung erhält.

  • Wer liest den Zählerstand ab?

    Ableser des Zählerstandes des Zwischenzählers ist der Antragsteller. Der Zwischenzähler wird nicht im Rahmen der Ablesung des Hauptwasserzählers mit abgelesen.

  • Wann muss der Zähler abgelesen werden?

    Die Ablesung erfolgt jährlich immer zeitgleich mit der Ablesung des Hauptwasserzählers. Der Eigentümer liest den Zählerstand des Zwischenzählers für die Gartenbewässerung ab. Der Zwischenzähler wird nicht im Rahmen der Ablesung des Hauptwasserzählers mit abgelesen.

  • Wohin melde ich den Zählerstand des Zwischenzählers?

    Die Mitteilung des Zählerstandes des Zwischenzählers obliegt dem Grundstückseigentümer. Die Ablesung des Zwischenzählers soll zeitgleich mit der Ablesung des Hauptwasserzählers erfolgen. Der Zählerstand des Zwischenzählers kann unter Angabe des Grundstückes, des Akten- zeichens des Gebührenbescheides der Stadt Aachen, des Ablesedatums und der Zählernummer an folgende E-Mail-Adresse gemeldet werden: grundbesitzabgaben(at)mail.aachen.de.

    Den Zählerstand bitte nicht mit auf der Ablesekarte der STAWAG mitteilen! Der Zählerstand ist jährlich mitzuteilen. Wird in einem Jahr kein Zählerstand gemeldet, kann im Folgejahr nicht die volle Differenz zum letzten gemeldeten Zählerstand angerechnet werden. Es folgt dann lediglich eine anteilsmäßige Berechnung. 

Kontakt

Betrieb Abwasser Gartenbewässerung
Lombardenstraße 12-22
52070 Aachen