Ein Unternehmen der STAWAG

Ihr Netzanschluss

Der Netzanschluss ist abhängig von verschiedenen Bedingungen, wie Lage des Standortes, benötigte Leistung, Jahresverbrauch etc. In Abhängigkeit davon erstellen wir ein individuelles Angebot für den Netzanschluss. Folgende Angaben benötigen wir von Ihnen:

Der Netzanschluss für höheren Leistungsbedarf (Mittel- oder Hochspannung)

Nach § 17 EnWG sind wir verpflichtet, allen Marktteilnehmern einen diskriminierungsfreien und transparenten Zugang zu unserem Verteilnetz zu gewähren. Dies muss unter der Berücksichtigung des Interesses der Allgemeinheit an einer möglichst kostengünstigen Struktur der Energieversorgungsnetze geschehen.

So bekommen Sie Anschluss an das Netz der Regionetz

  • Schritt 1: Anfrage zum Anschluss

    Für Neuanschlüsse benötigen wir von Ihnen den voraussichtlichen Leistungsbedarf an Strom. Bitte füllen Sie dazu das Anfrageformular Anfrage Netzanschluss Mittelspannung aus. Das Formblatt reicht der Bauherr oder der Architekt zusammen mit einem Lageplan und den weiteren Unterlagen bei der Regionetz ein.

    Bitte beachten Sie schon bei Ihrer Planung unsere technischen Anschlussbedingungen an das Mittelspannungsnetz (NEU). Auch für Erzeugungsanlagen sind hierin entsprechende Checklisten und Vordrucke enthalten.

    Für den Anschluss eines Letztverbrauchers an unser Mittel- oder Hochspannungsnetz mittels eines kundeneigenen Transformators haben wir als Orientierungsgrößen nachfolgende Grenzen definiert:

    • im Mittelspannungsnetz ab 300 kW
    • an eine Umspannwerkssammelschiene ab 4 MW
    • im Hochspannungsnetz ab 15 MW
  • Schritt 2: Angebot

    Auf Grundlage Ihrer Anschlussanfrage und der örtlichen Gegebenheiten wird ein Angebot über die Herstellung der Anschlussleitungen erstellt. 

    Für diese Leistungsbereitstellung in Netzebenen oberhalb der Niederspannung ist der Netzbetreiber berechtigt vom Anschlussnehmer einen angemessenen Baukostenzuschuss zu verlangen. Der Baukostenzuschuss deckt die notwendigen Kosten für die Erstellung und/oder Verstärkung der vorgelagerten Netze ab.

    Ein Baukostenzuschuss wird in folgenden Fällen erhoben:

    • Neuanschluss
    • Wechsel der Örtlichkeit des Netzanschlusses
    • Wechsel der Anschlussnetzebene
    • Leistungserhöhung oder wesentliche Überschreitung der bisherigen Anschlusskapazität

    Die Bundesnetzagentur hat zum Thema Baukostenzuschüsse bei Spannungsebenen oberhalb der Niederspannung ein Positionspapier veröffentlicht, in dem die Verfahrensweise festgelegt worden ist. Nähere Informationen sowie die Preise entnehmen Sie bitte dem Preisblatt "Baukostenzuschuss oberhalb der Niederspannung ".

    Ab dem 1. Januar 2011 wird für die Letztverbraucher mit einer Verlagerung der Netzanschlusskapazität in lastschwachen Zeiten ein lastvariabler Baukostenzuschuss analog zu § 19 Abs. 2 Satz 1 auf Anfrage und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen angeboten. Für detaillierte Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

    Ein weiterer Kostenbestandteil des Angebots sind die Anschlusskosten. Das sind die Kosten für die Herstellung des Netzanschlusses (die Verbindung des Verteilernetzes mit dem zu versorgenden Objekt).

  • Schritt 3: Auftrag

    Mit Ihrer Unterschrift auf dem Angebot erteilen Sie der Regionetz den Auftrag zur Herstellung des Netzanschlusses. Sind Sie Mieter oder Pächter, ist zudem eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers erforderlich. Eine weitere Voraussetzung für die Herstellung und Inbetriebsetzung Ihres Netzanschlusses ist der Abschluss eines Netzanschlussvertrages, den wir Ihnen - zusammen mit dem Angebot zur Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses - zur Verfügung stellen.

  • Schritt 4: Bauausführung

    Nach Auftragseingang beginnen wir mit der Planung der Baumaßnahme. Die Dauer der Anschlusserstellung ist abhängig von Ihren Anforderungen. Bitte nehmen Sie daher frühzeitig Kontakt mit uns auf.

  • Schritt 5: Inbetriebsetzung

    Bitte beachten Sie, dass vor der Inbetriebnahme,

    • zwischen dem Anschlussnehmer (Eigentümer) bzw. –nutzer (Kunde, der die Energie abnimmt) und dem Netzbetreiber ein Netzanschluss- bzw. Anschlussnutzungsvertrag zu Stande kommt.
    • ein gültiger Stromliefervertrag mit einem Lieferanten Ihrer Wahl abgeschlossen wird. Der Lieferant muss für Ihre Lieferstellen eine Anmeldung bei uns als Netzbetreiber durchführen. Nach erfolgter Anmeldung durch einen Lieferanten wird der Zähler vom Messstellenbetreiber Ihrer Wahl eingebaut oder wir als Netzbetreiber übernehmen dies für Sie.

    Ohne die entsprechenden Verträge und die Anmeldung eines Lieferanten kann Ihr Anschluss nicht in Betrieb genommen werden.

    Nach der Errichtung der Anlage wird mit der Installation des Zählers die Inbetriebnahme der Anlage vollzogen. Hierfür muss Ihr Installateur einen Inbetriebsetzungsantrag über unser Inbetriebsetzungsportal einreichen.

Kontakt für Geschäftskunden

Allgemeiner Kundenservice Netzanschluss
Mo.-Fr.: 8-16 Uhr

Kontakt für Installateure, Fachplaner etc.

Technischer Kundenservice Netzanschluss
Mo.-Fr.: 8-16 Uhr
Lombardenstraße 12-22
52070 Aachen

Netzanschlussportal