Ein Unternehmen der STAWAG

Hinweisschilder Gasnetzanschluss

Als Betreiber des Aachener Gasnetzes ist die Regionetz verpflichtet, alle Gebäude mit einem Hinweisschild zu versehen, in deren Gas-Netzanschlussleitung sich eine Absperrarmatur befindet. Mithilfe der Absperreinrichtung kann im Fall eines unkontrollierten Gasaustritts die Gaszufuhr zum Gebäude schnell und ohne Tiefbauarbeiten unterbrochen werden. Dies dient der Sicherheit der Hausbewohner, der Nachbarn und der umliegenden Gebäude.

Das vorgeschriebene Schild, das auf die Absperrarmatur hinweist, ist 7x6 Zentimeter groß, hat eine gelbe Farbe und wird in den kommenden Wochen an der Außenfassade der betreffenden Gebäude aufgeklebt.

Fragen und Antworten:

Warum ist die Anbringung der Schilder nötig?

  • Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) fordert in seinem Regelwerk die Kennzeichnung der zum Gasnetzanschluss zählenden Absperrarmatur. Das Regelwerk ist die Grundlage für alle Aktivitäten in der Gas- und Wasserwirtschaft ist. Es umfasst technische Regeln und DIN-Normen und biete Handlungs- sowie Rechtssicherheit.
    Die Erfüllung der Vorgaben des technischen Regelwerks ist ein Garant für den sicheren Betrieb des Gasversorgungsnetzes und deren Anlagen. Durch die Kennzeichnung der Absperrarmatur wird bei austretendem Gas das Auffinden der Armatur sichergestellt und dient damit der Sicherheit.

Entstehen für mich Kosten?

  • Für Sie als Hausbesitzer entstehen durch das Anbringen der Hinweisschilder keine Kosten. Diese werden vom Netzbetreiber, in Ihrem Falle der Regionetz GmbH, getragen

Wieso dürfen Sie einfach an Schild an meiner Fassade anbringen?

  • In dem Regionetz geltenden DVGW-Regelwerk ist in DVGW G 459-1, Kapitel 6.9 festgelegt: „Die Lage von vorhandenen Absperreinrichtungen im Erdreich ist durch Hinweisschilder dauerhaft zu kennzeichnen. Die rechtliche Grundlage für die Anbringung von Schildern an Gebäudewänden o.ä. ist die NDAV Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck“.  In dieser Verordnung ist im §12 geregelt, dass Anschlussnehmer, die Grundstückseigentümer sind, das Anbringen und Verlegen von Leitungen nebst Zubehör zulassen müssen.  Die NDAV ist im Internet kostenfrei erhältlich. Zudem ist die NDAV auf unserer Homepage www.regionetz.de veröffentlicht.

    Mein Haus ist gedämmt. Wird die Dämmung durch das Schild beschädigt?

    • Die Anbringung des Hinweisschildes erfolgt durch Aufkleben. Hierdurch wird die Außenfade nicht beschädigt.

    Lässt sich das Schild rückstandslos entfernen?

    • Da das Hinweisschild nur aufgeklebt ist, kann es auch wieder rückstandslos entfernt werden.

    An wen wende ich mich, wenn meine Fassade erneuert wird und das Schild stört?

    • Ansprechpartner ist der Betrieb Hydraulik der Regionetz GmbH. Zudem erfolgt in regelmäßigen zeitlichen Abständen eine Begehung sämtlicher Absperrarmaturen. Neben einem Funktionstest wird hierbei auch die Beschilderung überprüft und ggf. ergänzt oder erneuert.

    Warum habe ich kein Schild bekommen?

    • Häuser, die keinen absperrbaren Gasanschluss haben, benötigen kein Schild.

    Warum ist das Schild nicht an der Stelle, wo auch der Anschluss ist?

    • Das Schild muss nicht zwingend an der Hauseinführungsstelle sein. Die Koordinaten auf dem Schild zeigen genau an, wo sich der Anschluss befindet.

    Wie sieht das Schild aus?

    • Das Hinweisschild ist gelb und hat eine Größe von 70 X 60 mm.

    Kontakt

    Betrieb Hydraulik
    • 0241 41368-2930