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Einspeiserportal

Zur Anmeldung einer Erzeugungsanlage durch einen Elektrofachbetrieb nutzen Sie bitte unser Einspeiserportal. Eine qualifizierte Netzanschlussanfrage für dez. Erzeugungsanlagen kann nur ein konzessionierter Elektrofachbetrieb beim Netzbetreiber stellen. Als Anschlussnehmer können Sie eine sogenannte unverbindliche Netzanschlussanfrage stellen, bzw. die Anmeldung einer Plug-In PV-Anlage bis 600 Watt vornehmen.

So einfach geht's

Wissenswertes für Einspeiser

Für die Einspeisung regenerativer Energien bzw. zwischengespeicherter Energien aus Speichern in das Verteilnetz gelten gesonderte Netzzugangsbedingungen. Diese sind sowohl beim Netzanschluss mit eigenen technischen Anschlussbedingungen als auch bei der weitgehenden Befreiung von Netzentgelten zu finden.                                                
Wenn Sie eine Erzeugungsanlage und Speichersysteme an das Verteilnetz anschließen lassen möchten, müssen Sie sich in jedem Fall an Ihren Netzbetreiber wenden. Abhängig von der Höhe der Leistung ist durch uns eine Netzverträglichkeitsprüfung durchzuführen.                                                
Diese soll eine sichere und kostengünstige Integration ohne negative Auswirkung auf das Verteilnetz gewährleisten.                                                
Die notwendigen Informationen und Hilfestellungen zum Anschluss von Erzeugungsanlagen oder Speichern finden Sie auf den folgenden Unterseiten.  
                                             
Hinweis: Der Anschluss von Erzeugungsanlagen mit abweichenden konventionellen oder erneuerbarer Energien bedarf ggf. abweichender Prüfungen hinsichtlich Einspeisevorrangs, Netzverträglichkeit und weiterer Punkte. Sollten Sie solch eine Erzeugungsanlage planen, setzen Sie sich bitte vorab schriftlich mit uns in Verbindung.

Melden Sie Ihre PV-Anlage an, um hohe Strafen zu vermeiden!

Kundinnen und Kunden, die eine PV-Anlage auf ihrem Hausdach betreiben, haben nach den Regelungen des EEG diverse Rechte, aber auch (immer mehr) Pflichten. Das bekannteste Recht besteht darin, eine Vergütung gemäß EEG in Anspruch zu nehmen. Im Gegenzug stellen Anlagenbetreiber die überschüssige Energie aus der eigenen PV-Anlage für den Netzbetreiber bereit.

Zu den Pflichten zählt unter anderem, dass Eigentümer von Photovoltaikanlagen und Speichern ihre Anlagen, wenn sie in Betrieb gehen, im „Marktstammdatenregister“ der Bundesnetzagentur registrieren müssen. Diese Pflicht besteht seit vielen Jahren. Wer die Registrierung versäumt hatte, bei dem wurden bisher 20 Prozent von der Einspeisevergütung abgezogen. Mit der Novellierung des EEG wurden die Strafen ab Anfang 2023 drastisch verschärft. Mehr Informationen finden Sie hier.

                                                
                                                

Kontakt für Privatkunden

Allgemeiner Kundenservice Einspeisung
Di, Mi, Fr: 8 Uhr-11:30 Uhr
Di, Do: 12:30 Uhr-16:00 Uhr

Kontakt für Solateure, Installateure etc.

Technischer Kundenservice Einspeisung
Mo.-Fr.: 8-16 Uhr

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