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Wissenswertes für Installateure

Messkonzept 3

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TABs: Zu 5.7 Verhalten der Erzeugungsanlage am Netz

Zu 5.7.2.4 Verfahren zur Blindleistungsbereitstellung 

Es ist standardmäßig das Verfahren c) mit einem festen Verschiebungsfaktor cos φ = 1 einzustellen. Der Netzbetreiber behält sich jedoch vor, im Rahmen der Netzanschlussbeurteilung ein anderes der möglichen Verfahren vorzugeben. Bei Erzeugungsanlagen, die so ausgelegt sind, dass sie über die in Kapitel 5.7.2.2 der VDE-AR 4105 aufgeführten Grenzwerte für die Blindleistungsbereitstellung hinaus betrieben werden können, holt die Regionetz GmbH für den erweiterten Betrieb die Zustimmung des Anlagenbetreibers ein.

Zu 5.7.4.2 Netzsicherheitsmanagement (Erzeugungsanlagentypen und Speicher)

Unter Einspeisemanagement versteht sich die Reduzierung der Wirkleistung von Erzeugungsanlagen bis zu deren kompletter Abschaltung im Falle von Netzengpässen. Leistungsabregelung kann auch im Rahmen der Systemsicherheit erfolgen. Um die Vorgaben des Einspeisemanagements zu erfüllen, müssen folgende Vorgaben eingehalten werden:
 

* jeweils für die Summe der installierten Leistung von Anlagen des gleichen Energieträgers, die innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen wurden und über denselben Netzanschlusspunkt mit dem Netz verbunden sind.

** sofern verfügbar, kann der Netzbetreiber statt eines Funkrundsteuerempfängers auch den Einsatz eines intelligenten Messsystems (iMSys) mit Steuerbox fordern. Die Prozentangaben bei PV[1]Anlagen beziehen sich auf die Wechselrichterleistung.

Bei Überschreitung der Leistungsgrenzen durch die Summe mehrerer Erzeugungseinheiten an einem Netzverknüpfungspunkt findet diese Regelung bei jeder Erzeugungseinheit - auch wenn die Erzeugungseinheit die jeweilige Leistungsgrenze nicht überschreitet - Anwendung. Dabei verpflichtet sich der Anlagenbetreiber ggf. zur Nachrüstung von bereits bestehenden Anlagenteilen im Falle einer Erweiterung oder des Neubaus einer EEG/KWK-Anlage, welcher der selbe Netzverknüpfungspunkt zugewiesen wird wie bereits bestehende Anlagenteile, um die Anforderungen des Einspeisemanagements für Anlagen mit einer Leistung > 25 kWp zu erfüllen.

Informationen zur (Funk-)Rundsteueranlage sind dem Dokument „Spezifikation: Fernwirktechnische Anbindung von Kundenanlagen“ zu entnehmen. Dieses steht auf der Homepage der Regionetz GmbH unter www.Regionetz.de zum Download bereit.

TABs: Zu 7.2 Ausführung der Zählerplätze:

Ausführung der Zählerplätze (TAB) - Bestandszählerplätze bei Nutzungs-änderung/ Wiedereinbauten

  • Ausbau veranlasst durch nicht bezahlte Rechnungen des Mieters: Bei Wiedereinbau muss der Zählerplatz nicht verändert werden, hierzu kann der Eigentümer als Betreiber aufgrund Nichtverschuldens, nicht verpflichtet werden.
  • Ausbau veranlasst durch den Eigentümer, bei z.B. Zusammenlegung von Anlagen oder Stilllegung: Hier wird der Wiedereinbau wie ein Neueinbau betrachtet und der Zählerschrank muss den Mindestanforderungen für Bestandsanlagen entsprechen, oder neu installiert werden.