Ein Unternehmen der STAWAG

So bekommen Sie Anschluss an das Netz der Regionetz

Nutzen Sie bitte für eine Netzanschlussanfrage von KWK-Anlagen, deren Gesamtleistung unter 135 KVA (gem. VDE-AR-N 4105)  installierter Leistung liegt,  ausschließlich das Einspeiserportal.

Nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sollen dezentrale Erzeugungsanlagen im Interesse der Energieeffizienz einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten. Kraft-Wärme-Kopplung im Sinne des Gesetzes ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und in Nutzwärme in einer ortsfesten technischen Anlage. Nachfolgend finden Sie Informationen zum Netzanschluss und zur Vergütung derartiger KWK-Anlagen in unserem Netzgebiet.

  • Schritt 1: Antrag zum Netzanschluss einer KWK-Anlage

    Um Ihre Anschlussanfrage bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen bzw. vom Errichter der Anlage folgende Angaben:

    • Anschlussanfrage – Stromeinspeisung für den Parallelbetrieb mit dem Netz der Regionetz GmbH
    • Lageplan, aus dem der gewünschte Übergabepunkt und die Lage der KWK-Anlage hervorgeht
    • Bereits bei der Anschlussanfrage auf Stromeinspeisung ist das gewünschte Messkonzept seitens des Anlagenbetreibers dem Netzbetreiber verbindlich mitzuteilen
    • Die technischen Unterlagen und Konformitätserklärungen der Hersteller der KWK-Anlage
    • Kopie des Antrags auf Zulassung einer KWK-Anlage (< 50 kWel)zur Erlangung des erforderlichen BAFA-Testats (siehe unten bei Vergütung)
    • Bei Anlagen > 50kWel Kopie des Zulasssungsbescheids der BAFA

    Bitte beachten Sie die gesonderten technischen Anschlussbedingungen für KWK-Anlagen:

    Niederspannung

    • Technische Anschlussbedingungen Niederspannung

    Mittelspannung

    • Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung
    • Technische Anschlussbedingungen Erzeugungsanlagen in Mittelspannung
  • Schritt 2: Netzverträglichkeitsprüfung

    Nach unserer netztechnischen Prüfung teilen wir Ihnen mit, ob die erzeugte Leistung von Ihrer KWK-Anlage über den vorhandenen Hausanschluss eingespeist werden kann oder ein anderer Netzverknüpfungspunkt zugewiesen werden muss. Ein positives Ergebnis der Netzprüfung teilen wir Ihnen schriftlich mit. Sollte die Anlage nicht am vorhandenen Hausanschluss angeschlossen werden können, ist in diesem Fall der Anschluss wahrscheinlich mit einer nicht unerheblichen Baumaßnahme verbunden.


    Nach Errichtung der KWK-Anlage erfolgt die Inbetriebnahme des Netzanschlusses bzw. des Zählers der KWK-Anlage ausschließlich durch uns als zuständigen Netzbetreiber. Bitte vereinbaren Sie dazu rechtzeitig einen Termin mit unserem Ansprechpartner.

  • Schritt 3: Errichtung der Erzeugungsanlage

    Nach Erteilung der Einspeisezusage können Sie mit der Errichtung der Erzeugungsanlage beginnen.

  • Schritt 4: Inbetriebnahme

    Nach der vollständigen Fertigstellung der elektrischen Anlage übersenden Sie bzw. Ihr Installateur eine Fertigstellungsanzeige an uns.

    Die Inbetrieb-/ Abnahme der elektrischen Anlage durch uns erfolgt erst nach Eingang der Fertigstellungsanzeige. Wenn Sie keinen eigenen Messstellenbetreiber mit dem Einbau eines Zählers beauftragen, erfolgt der Zählereinbau durch uns.

    • Inbetriebsetzungsprotokoll KWK-Anlagen
    • Zähler-/Inbetriebsetzungsantrag
    • Zählerplatzlösungen
  • Schritt 5: Einspeisemanagement

    Gemäß § 9 Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) sind Anlagenbetreiber dazu verpflichtet, KWK-Anlagen > 100 kWel mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung auszustatten, auf die der Netzbetreiber zugreifen kann.

    Wir weisen Sie darauf hin, dass kein Anspruch auf Vergütung besteht, solange eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber diese Verpflichtungen nicht erfüllt.

    Füllen Sie hierzu bitte die folgende Eigenerklärung aus:

    • Eigenerklärung Einspeisemanagement

     

  • Schritt 6: Vertragsdaten

    Um eine zeitnahe Vergütung zu gewährleisten, bitten wir um Rücksendung der ausgefüllten und unterzeichneten Vertragsunterlagen.

    • Netzanschlussvertrag u. ggf. Einspeisevertrag
    • Eigenerklärung zur EEG-Umlage
    • Umsatzsteuerausweis
    • Schritt 7: Vergütung

      Vergütung

      Die Prüfung der Vergütungsvoraussetzungen erfolgt auf der Grundlage des KWKG. Sie als Anlagenbetreiber haben dazu entsprechende Nachweise vorzulegen, z.B. Anmeldung/ Zulassung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Unterlagen zum Einbau von Messeinrichtungen. Sie können die nachstehenden Dateien nutzen oder einen Online-Antrag auf den Seiten des BAFA ausfüllen:

      Der in unser Verteilnetz eingespeiste KWK-Strom wird von uns abgenommen und dem üblichen Preis gemäß KWKG vergütet. Als üblicher Preis gilt für Anlagen mit einer Leistung bis 2 MW der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX im jeweils vorangegangenen Quartal. Für die erzeugte KWK-Strommenge (Nettostromerzeugung) vergüten wir bei vorliegender Voraussetzung den jeweils gültigen KWK-Zuschlag nach KWKG.

      Außerdem erfolgt die Vergütung der durch die Einspeisung vermiedenen Netzentgelte. Basis hierfür sind die jeweils gültigen Netzentgelte der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene.

      Die Vergütung Ihrer KWK-Anlage erfolgt über monatliche Abschlagszahlungen, die im Rahmen der Jahresabrechnung verrechnet werden. Große Erzeugungsanlagen (ab 100 kW) werden monatlich gemäß ihrer Einspeisung abgerechnet.