Netznutzung
In der Regel wird die Netznutzung für Industrie- oder Großgewerbekunden über einen Lieferanten geregelt. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit mit uns einen eigenen Netznutzungsvertrag abschließen. Dabei können Sie wählen, ob Sie die Netzentgelte an den Lieferanten (All-inclusive-Vertrag) oder selbst an den Netzbetreiber entrichten. Dies gilt ebenfalls für die Mess- und Abrechnungsentgelte, insofern Sie keinen anderen Messstellenbetreiber damit beauftragt haben.
Mittelspannung
Die für Sie als auch Ihren Lieferanten relevanten Netz-, ggf. Mess- und Abrechnungsentgelte entnehmen Sie bitte dem Preisblatt:
- Preisblätter Netzentgelte Strom 2021
- Preisblätter Netzentgelte Strom 2020
- Preisblatt Messstellenbetriebsgesetz
- Konzessionsabgaben Strom
- Preisblatt Netzentgelte Strom bis 2019 (s. Archiv)
Hochlastzeitfenster
- Hochlastzeitfenster ab 2014 (INFRAWEST) (zip-Datei)
- Hochlastzeitfenster 2020
- Hochlastzeitfenster 2021
Vermiedene Netzentgelte
- Vermiedene Netzentgelte