So bekommen Sie Anschluss an das Netz der Regionetz
Wenn Sie einen Netzanschluss an unserem Gasnetz wünschen, prüfen Sie bitte anhand der folgenden Karten, ob wir Ihr Gasnetzbetreiber sind und ob ein Gasanschluss in Ihrer Straße möglich ist.
Wie Sie einen Anschluss an unser Netz bekommen, erfahren Sie auf dieser Seite.
Sofern Sie einen Gasanschluss im Netzgebiet Dinslaken wünschen, finden Sie alle erforderlichen Informationen und Dokumente hier.
- Schritt 1: Informieren
Ein guter Plan ist die wichtigste Voraussetzung für die Umsetzung Ihres Bauvorhabens. Deshalb raten wir Ihnen, unter Einbeziehung von Experten, das Bauvorhaben zu planen und den Energiebedarf zu ermitteln. Einige Informationen und Hinweise haben wir für Sie hier aufgeführt:
- Infobroschüre "Netzanschluss"
- Preisblatt Netzanschluss Gas 2024
- Planauskunft
- Technische Anschlussbedingungen Niederdruck
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
- Ergänzende Bedingen zum NDAV
- Technischer Hinweis: Einbau einer Einsparten-Hauseinführung bei nicht unterkellerten Gebäuden
- Technischer Hinweis: Einbau einer Mehrsparten-Hauseinführung bei nicht unterkellerten Gebäuden
- Planungshilfe zu Gebäudeeinführungen
- Schritt 2: Netzanschluss beauftragen
In unserem Netzanschlussportal können Sie sich ganz bequem online einen Überblick über die anfallenden Kosten verschaffen, verschiedene Varianten vergleichen und bei Bedarf Ihren Netzanschluss direkt verbindlich beauftragen.
Hierzu benötigen Sie im ersten Schritt lediglich die Adresse des Anschlussobjektes.
Für die Beauftragung werden dann noch ein Lageplan und bei Neubauten ein Erdgeschoss-, Kellergrundriss, in dem die gewünschte Einführungsstelle markiert ist, benötigt.
Bei bereits bestehenden Gebäuden reicht eine schematische Darstellung des Grundrisses mit Kennzeichnung der gewünschten Einführungsstelle und Bemaßung des Hausanschlussraumes.
Die Pläne fügen Sie dann in unserem Portal Ihrer Beauftragung hinzu.
- Schritt 3: Technische Prüfung/ Auftragsbestätigung
Sobald Sie Ihren Netzanschluss über das Netzanschlussportal beauftragt haben, werden wir eine technische Prüfung durchführen. Wenn Ihr Netzanschluss als Standardanschluss realisierbar ist, dann werden Sie von uns eine schriftliche Bestätigung inklusive Ihres Netzanschlussvertrages erhalten. Mit der Bestätigung werden wir Ihnen auch einen Ansprechpartner für die Terminkoordination und die Abstimmung der Ausführung mitteilen.
- Schritt 4: Bauausführung
Ihr Ansprechpartner für die Terminkoordination wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Danach beginnen wir mit der Planung der Baumaßnahme.
Bei einem Ortstermin mit unserem Fachpersonal werden offene Fragen bezüglich der Bauausführung geklärt, beispielsweise zum Thema Mehrspartenhauseinführung, Mauerdurchführung oder Abdichtung.Sollten für Ihren Netzanschluss auch im öffentlichen Straßenbereich Leitungen neu verlegt werden müssen, kann die Ausführung allerdings bis zu zehn Wochen dauern, da wir dazu Genehmigungen in Form eines Planvereinbarungsverfahrens einholen müssen.
- Schritt 5: Rechnungsstellung
Nach erfolgter Ausführung der Bauarbeiten erhalten Sie von uns eine Rechnung über die Anschlusserstellung.
- Schritt 6: Zählereinbau/Inbetriebnahme
Wenn der Netzanschluss fertig gestellt ist und der Lieferant, mit dem Sie einen Liefervertrag abgeschlossen haben, für Sie die Netznutzungsanmeldung vorgenommen hat, benötigen wir nur noch einen Inbetriebsetzungsauftrag des Fachunternehmens, welches die Installation im Gebäude ausgeführt hat. Dieses bescheinigt uns, dass alle gültigen Normen und Richtlinien eingehalten wurden.
Nach vorheriger Terminabsprache baut unser Fachpersonal dann den Verbrauchszähler ein und nimmt die Anlage bis zur Messeinrichtung in Betrieb.
Für den Ausnahmefall, dass zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme kein Liefervertrag eines Lieferanten vorliegt, können wir Ihnen folgende kurzfristige Lösungen anbieten:
- Für den gesamten Eigenverbrauch im Haushalt oder den Verbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke bis zu einem Jahresverbrauch von 10 000 kWh wird der Kunde im Rahmen der Grundversorgung vom jeweiligen Grundversorger mit Strom und/oder Gas beliefert.
- Für den Verbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke ab einem Jahresverbrauch von 10 000 kWh wird der Kunde im Rahmen der Ersatzversorgung für maximal drei Monate vom jeweiligen Grundversorger beliefert. Während dieser drei Monate ist es unbedingt erforderlich einen Liefervertrag für den Zeitraum nach der Ersatzversorgung abzuschließen.
- Für eine Belieferung aus dem Mittel-/Hochspannungsnetz bzw. aus dem Mittel-/Hochdrucknetz haben wir den jeweiligen Grundversorger mit der Belieferung von Strom/Gas in Anlehnung an die so genannte Ersatzversorgung gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beauftragt.
Weitere Informationen zu Anschlussbedingungen finden Sie hier.