Netzentgelte
Für Kunden mit einem Energieverbrauch < 1,5 Mio. kWh und eine Leistung < 500 kW, werden in der Regel nach dem Standardlastprofilverfahren abgewickelt und jährlich abgerechnet. Bei Kunden nach dem Standardlastprofilverfahren ist es üblich, dass Sie mit Ihrem Lieferanten einen Gasliefervertrag mit integrierter Netznutzung (so genannter All-inclusive-Vertrag) abschließen. Das bedeutet, dass Ihr Lieferant die Netznutzung an den Netzbetreiber bezahlt und Ihnen (weiter)berechnet. Die für Sie als auch Ihren Lieferanten relevanten Netz-, ggf. Mess Abrechnungsentgelte entnehmen Sie bitte dem Preisblatt. Für die Jahre vor 2018 gelten die entsprechenden Preisblätter der INFRAWEST, bzw. der regionetz.
- Preisblätter Gas 01.01.2024
- Preisblätter Gas 01.01.2023
- Preisblätter Netzentgelte Gas 01.01.2022
- Preisblätter Netzentgelte Gas 01.01.2021
- Konzessionsabgaben Gas
- Preisblätter Netzentgelte Gas bis 2020 (s. Archiv)
Abrechnungsentgelte, insofern Sie keinen anderen Messstellenbetreiber damit beauftragt haben.