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Erdgasleitungsprüfung

Regelmäßige Kontrollen sind wichtig, besonders wenn es um Gasleitungen geht. Aber wer ist eigentlich für die Sicherheit der Gasinstallation verantwortlich?

Für die Sicherheit der Gasinstallation ist zunächst der Betreiber selbst zuständig, also in der Regel der Hausbesitzer. Bei neuverlegten Gasleitungen sollte er sich darauf verlassen können, dass die Gasleitung fehlerfrei installiert und dicht ist, denn der Installateur hat eine mängelfreie Werkleistung abzuliefern. Jeder SHK-Betrieb muss daher vor der Übergabe eine Belastungs- und Dichtheitsprüfung zum Nachweis der Materialbeständigkeit und der Dichtheit durchführen.

Aber auch im Betrieb befindliche Gasleitungen müssen dauerhaft kontrolliert werden. Laut TRGI (Technische Regel für Gasinstallationen) ist mindestens alle 12 Jahre eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung an Gasleitungen durchzuführen. Das gilt für Leitungen mit Betriebsdrücken bis 100 hPa.

Die regelmäßige Wartung der Gasgeräte oder der Besuch des Schornsteinfegers ersetzen die Sichtkontrolle (jährliche Gas-Hausschau) und die Gebrauchsfähigkeitsprüfung für die Gasgeräte nicht!

Die entsprechenden aktuell gültigen Vorgaben sind in den Technischen Regeln für Gasinstallationen DVGW – TRGI 2018, Arbeitsblatt 600 zusammengestellt.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie unter https://www.dvgw.de/themen/gas/verbraucherinformationen/der-jahres-check-im-haus/.

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