Ein Unternehmen der STAWAG

Anschluss einer Photovoltaikanlage

Nutzen Sie bitte für eine Netzanschlussanfrage von PV-Anlagen, deren Gesamtleistung unter 135 KVA (gem. VDE-AR-N 4105)  installierter Leistung liegt,  ausschließlich das Einspeiserportal.

  • Schritt 1: Antrag zum Netzanschluss einer PV-Anlage

    Um den geplanten Anschluss Ihrer Eigenerzeugungsanlage an das Verteilnetz zu prüfen (Netzverträglichkeitsprüfung), reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

    • Anschlussanfrage – Stromeinspeisung für den Parallelbetrieb mit dem Netz der Regionetz GmbH
    • Lageplan (1:1000) aus dem die Bezeichnung, die Grenzen des Grundstücks und der Aufstellungsort der Anlage hervorgeht
    • Bereits bei der Anschlussanfrage auf Stromeinspeisung ist das gewünschte Messkonzept seitens des Anlagenbetreibers dem Netzbetreiber verbindlich mitzuteilen
    • Beschreibung der Schutzeinrichtungen mit den genauen Angaben über Art, Fabrikat, Schaltung und Funktion sowie ggf. eine entsprechende Konformitätserklärung
    • Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit Daten der eingesetzten Betriebsmittel

    Bitte beachten Sie die gesonderten technischen Anschlussbedingungen für dezentrale Erzeugungsanlagen:


    Niederspannung

    • Technische Anschlussbedingungen Niederspannung

    Mittelspannung

    • Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung
  • Schritt 2: Netzverträglichkeitsprüfung

    Nach unserer netztechnischen Prüfung teilen wir Ihnen mit, ob die erzeugte Leistung von Ihrer PV-Anlage über den vorhandenen Hausanschluss eingespeist werden kann oder ein anderer Netzverknüpfungspunkt zugewiesen werden muss. Ein positives Ergebnis der Netzprüfung teilen wir Ihnen schriftlich mit. Sollte die Anlage nicht am vorhandenen Hausanschluss angeschlossen werden können, ist in diesem Fall der Anschluss wahrscheinlich mit einer nicht unerheblichen Baumaßnahme verbunden.

  • Schritt 3: Errichtung der PV-Anlage

    Nach Erteilung der Einspeisezusage können Sie mit der Errichtung der PV-Anlage beginnen.

  • Schritt 4: Inbetriebnahme

    Nach der vollständigen Fertigstellung der elektrischen Anlage übersenden Sie bzw. Ihr Installateur eine Fertigstellungsanzeige an uns.


    Die Inbetrieb-/Abnahme der elektrischen Anlage durch uns erfolgt erst nach Eingang der Fertigstellungsanzeige. Wenn Sie keinen eigenen Messstellenbetreiber mit dem Einbau eines Zählers beauftragen, erfolgt der Zählereinbau durch uns.

    • Inbetriebsetzungsprotokoll EEG-Anlagen
    • Zähler-/Inbetriebsetzungsantrag

    Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen ist der Bundesnetzagentur (BNetzA) anzuzeigen.

  • Schritt 5: Einspeisemanagement

    Gemäß § 6 Abs. 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind Anlagenbetreiber ggf. dazu verpflichtet, ihre Anlagen mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung auszustatten, auf die der Netzbetreiber zugreifen kann.

    Wir weisen Sie darauf hin, dass kein Anspruch auf Vergütung besteht, solange eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber diese Verpflichtungen nicht erfüllt.
    Füllen Sie hierzu bitte die folgende Eigenerklärung aus:

    • Eigenerklärung Einspeisemanagement
    • Bestätigung der funktionstüchtigen Fernwirkanlage
  • Schritt 6: Vertragsdaten

    Um eine zeitnahe Vergütung zu gewährleisten, bitten wir um Rücksendung der ausgefüllten und unterzeichneten Vertragsunterlagen.

    • Netzanschlussvertrag und ggf. Einspeisevertrag
    • Eigenerklärung zur EEG-Umlage
    • Umsatzsteuerausweis
  • Schritt 7: Vergütung

    Vergütung

    Die Vergütung Ihrer EEG-Anlage erfolgt über monatliche Abschlagszahlungen, die im Rahmen der Jahresabrechnung verrechnet werden. Große Erzeugungsanlagen mit registrierender Leistungsmessung werden monatlich gemäß ihrer Einspeisung abgerechnet.

    Sollten Sie abweichend hiervon die Eigenvermarktung wählen, senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular an datenaustausch(at)regionetz.de zurück:

     

Kontakt für Privatkunden

Allgemeiner Kundenservice Einspeisung
Di, Mi, Fr: 8 Uhr-11:30 Uhr
Di, Do: 12:30 Uhr-16:00 Uhr