Technische Anforderungen
Gemäß der vom Gesetzgeber verabschiedeten Gesetze und Verordnungen (u.a. EnWG, NAV,...) und unseren technischen Anschlussbedingungen besteht ab einer Summenleistung von 12kW die Notwendigkeit, dass Sie einer netzdienlichen Steuerung Ihrer Ladeeinrichtungen durch die Regionetz zustimmen.
Wenn Sie Ladeinfrastruktur betreiben und sich entschließen, von den reduzierten Netzentgelten profitieren zu wollen, dann benötigen Sie zudem einen zweiten Zähler.
In jedem Falle sollte zusätzlich zur elektrischen Installation vom Zählerplatz und Hausanschlusseinrichtung zur Ladeeinrichtung ein Kommunikationskabel oder alternativ ein Leerrohr verlegt werden.
Es ist jede Ladeinfrastruktur (auch mobile) vor dem Anschluss in der Hausinstallation anzumelden und bei einer Summenleistung von mehr 12kW muss diese auch genehmigt werden. Hier geht es zur Anmeldung.
Diese Informationen benötigen wir für einen sicheren Netzbetrieb, um dafür sorgen zu können, dass auch Sie weiterhin zuverlässig mit Strom versorgt werden.
Des Weiteren entsteht auch bei Ihnen zuhause u.a. eine erhöhte Brandgefahr, wenn Sie Ihre Hausinstallation nicht für den Betrieb von mobilen und stationären Ladestationen ertüchtigen lassen.
Notladungen an der SchuKo-Steckdose sind von der Anmeldepflicht ausgenommen, diese Notladungen sind aber auch als solche anzusehen und nicht für den Dauergebrauch geeignet. In jedem Fall müssen Sie Ihre Installation und auch Steckdose durch einen Elektro-Installateur überprüfen und für eine Dauerlast ertüchtigen lassen.
Lassen Sie sich hierzu von einem Elektro-Installateur Ihrer Wahl beraten.
Die im Weiteren aufgeführten Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es gelten stets die aktuellen Normen und Gesetze sowie die TAB und Vorgaben der Regionetz GmbH.
Bei Rückfragen helfen wir gerne. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite.
Technische Informationen rund um Ladeinfrastruktur finden Sie in kompakter Form auch hier:
- Technischer Leitfaden Ladeinfrastruktur Elektromobilität
- Elektromobilität – Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden
Für Installateure
Sind Sie Installateur, so haben wir Ihnen nachstehend noch einige Anforderungen und Hinweise in der Übersicht zusammengestellt:
- Jeder Anschluss von Ladeinfrastruktur ist anmeldepflichtig! (Ausnahme: Notladung an der SchuKo-Steckdose)
- Es sind die gesetzlichen Regelungen sowie die TAB der Regionetz zu beachten.
- Der Anschluss von Ladeinfrastruktur stellt eine Anlagenänderung dar und der Zählerplatz ist gemäß TAR/TAB aufzurüsten.
- Folgende Regelungen sind bei der Einrichtung des Zählerplatzes zu beachten:
- Ladeinfrastruktur = Dauerlast => 10² - 35A SLS ; 16² - 50A SLS.
- Einphasig sind Leistungsabnahmen von maximal 4,6 kVA zulässig, vgl. VDE AR-N 4100, Seite 36.
- Die Auslastung des aktuellen Hausanschlusses ist durch einen Installateur zu prüfen. Sollte der Hausanschluss nicht ausreichen, so ist eine Anschlussänderung zusätzlich zur Anmeldung zu beantragen.
- Steuerbarkeit der Ladeinfrastruktur inkl. Nachrüstung der Steuerbarkeit, ist zu beachten und umzusetzen.