Fragen und Antworten
Warum gibt es so viele Baustellen? Und wie informiert die Regionetz die Bürger darüber? Antworten auf diesen und andere Fragen rund um unsere Baumaßnahmen finden Sie hier.
- Warum baut die Regionetz so viel?
Wir erneuern und bauen laufend für Sie die Leitungen für Wärme, Strom, Wasser und Abwasser aus. Damit können wir Ihre sichere Versorgung langfristig sicherstellen. Einige Versorgungsleitungen sind im Schnitt 50-70 Jahre im Dauerbetrieb. Danach müssen Sie erneuert werden. Das heißt jedes Jahr werden viele Kilometer Leitungen erneuert, um Ihre durchgängige Versorgung zu gewährleisten. Zusätzlich arbeiten wir auch an Netzerweiterungen, um Ihnen beispielsweise Fernwärme anbieten zu können.
- Warum sieht es manchmal so aus, als werde gar nicht gearbeitet?
Bei manchen Tätigkeiten entsteht der Eindruck, als ruhe die Baustelle. Dies ist jedoch nicht der Fall, vielmehr werden dann beispielsweise Dichtigkeitsmessungen oder andere Aktivitäten durchgeführt, die an der Oberfläche nicht sichtbar sind.
- Warum dauern die Baumaßnahmen häufig so lange?
Schon bei der Planung achten wir sehr auf die wirtschaftliche Durchführung. Das heißt, wenn an einer Stelle, z. B. das Gasnetz erneuert werden muss, überprüfen wir gleichzeitig den Zustand weiterer Leitungen, wie z. B. Strom und Wasser und erneuern diese falls technisch notwendig in einem Durchgang. So stellen wir sicher, dass für die verschiedenen Netze die Oberfläche nur einmalig aufgerissen wird und alle anstehenden Arbeiten koordiniert und wirtschaftlich durchgeführt werden.
- Wie sieht es eigentlich unter der Straße aus?
Und wie können wir uns die Arbeit an den unterschiedlichen Leitungen und Kabeln vorstellen?
Unabhängig davon, ob wir einen neuen Hausanschluss legen, bestehende Leitungen warten, Schäden beheben oder das Netz erweitern: Die Arbeiten in der Baugrube sind vielschichtig. Um auch in der Tiefe auf höchstem Niveau agieren zu können, verbinden wir hochspezielles Technik-Wissen, strukturierte Planung und professionelle Ausführung miteinander. Sicherheitsrichtlinien und die Lage der Leitungen geben es vor: Wir arbeiten immer vom tiefsten Punkt zum obersten Punkt. Hier ein Blick in die Unterwelt:
- Warum bauen Sie nicht mehr am Wochenende und in der Nacht?
Unsere Baumaßnahmen sind terminlich eng getaktet. Wir investieren im Vorfeld viel Zeit in die Planung, um eine wirtschaftliche und schnelle Durchführung zu gewährleisten.
Wenn wir in Wohngebieten oder in der Innenstadt arbeiten, verzichten wir aufgrund von Lärmschutz und dem nachvollziehbaren Ruhebedürfnis aller Betroffenen auf Wochenend- und Nachtarbeit. Dies ist auch gesetzlich geregelt, z. B. im Bundes Immissionsschutzgesetz und der Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm. Bitte denken Sie auch an die Mitarbeiter. Länger als zehn Stunden darf aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen hintereinander nicht gearbeitet werden. - Wie informieren Sie die Betroffenen?
Kurz vor Beginn einer Baumaßnahme informieren wir im betroffenen Bereich alle Anwohner schriftlich mit einer Wurfsendung in die Briefkästen (die so genannten Buddelbriefe). Über umfangreichere Baumaßnahmen oder solche, bei denen mit größeren Beeinträchtigungen zu rechnen ist, wird zudem meistens in der Tagespresse berichtet. Mehr Informationen, welche Baumaßnahmen wir gerade durchführen, finden Sie außerdem unter www.regionetz.de.
- Wie läuft die Planung im Vorfeld der Baumaßnahmen ab? Werden auch weitere Firmen, z. B. Telekommunikation beteiligt, um sicherzustellen, dass meine Straße nicht jahrelang eine Baustelle ist?
Es gibt ein genau festgelegtes Abstimmungsverfahren zwischen Gemeinden, Netzbetreibern und weiteren öffentlichen Institutionen zur Koordinierung und Abstimmung von Netzerneuerungen: Das sogenannte: Planvereinbarungsverfahren (PVV). Dieses startet weit vor Beginn jeder geplanten Baumaßnahme, in der Regel ein gutes halbes Jahr vor dem angepeilten Starttermin. Alle Firmen, die ein Mitlegungsinteresse haben, z. B. Telekommunikationsnetzbetreiber, werden automatisch in den Planungsprozess einbezogen und können sich der Baumaßnahme anschließen. Eine Beteiligungspflicht gibt es allerdings nicht.
- Ich habe gerade ihre Anwohnerinformation zur vorübergehenden Sperrung des privaten Parkraums erhalten. In meinem Wohngebiet gibt es die Möglichkeit einen Anwohnerparkausweis zu erwerben. Kann ich das im Falle einer Baustelle auch beantragen?
Hinweis: Diese Information gilt nur für dier Stadt Aachen
Informationen dazu finden Sie im Serviceportal der Stadt Aachen.
Demnach müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:- Hauptwohnsitz innerhalb der jeweiligen Parkzone und
- Zulassung des Fahrzeuges auf den Antragsteller innerhalb der Parkzone
- Anstragsteller und Halter des des KFZ müssen identisch sein
Ausnahme bei abweichendem Halter:
Nur bei Firmenfahrzeugen, wenn die private Nutzung steuerlich berücksichtigt wird, und bei Studierenden, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird. Die entsprechende Nutzerbescheinigung kann im Serviceportal der Stadt Aachen heruntergeladen werden:https://serviceportal.aachen.de/suche/-/egov-bis-search/service/5779
Für die Ausstellung des Ausweises wird eine Gebühr in Höhe von 30,- Euro bei einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ab Ausstellung erhoben. Grundlage für die Gebührenerhebung ist Gebühren-Nr. 265 der Anlage 1 zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- In meiner Straße ist eine große Baustelle. Ich plane gerade meinen Umzug. Gibt es die Möglichkeit, den Bereich vor meiner Wohnung über Halteverbotsschilder abzusperren?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Verkehrsbehörde bei der Gemeinde in der Sie gemeldet sind bzw. zukünftig wohnen werden. Üblicherweise ist das der Fachbereich Straßenverkehr und Sondernutzung. Hier erhalten Sie ganz genaue Informationen zu Ihrem Umzug.
Sobald Sie den konkreten Umzugstermin kennen, geben Sie uns bitte Bescheid, dann sind wir zusammen mit unseren Fachunternehmen im Boot und können Sie bei der Koordinierung des Umzugs besser unterstützen.
- Gibt es Beeinträchtigungen bei der Abfallentsorgung?
Die Abfallentsorgung während unserer Baumaßnahmen wird mit den Behörden, zumeist ist das die verantwortliche Verkehrsbehörde, Ihrer Kommune koordiniert. Die Entsorgungsunternehmen kennen so die Situation vor Ort genau und stellen sich darauf ein.
Sollten unsere Arbeiten im Ausnahmefall keine Entsorgung am vorgesehenen Termin zulassen, informieren wir die Verantwortlichen bei der Kommune. Wenn erforderlich, stellt die Kommune einen Ersatzabholtermin zur Verfügung.