Zusammenschluss enwor Netz und Regionetz
Zum 1. Januar 2025 wird aus der enwor Netz die Regionetz. Hintergrund ist die Verschmelzung von enwor und STAWAG zur STAWAG – Stadt- und Städteregionswerke Aachen AG. Damit wechseln auch die Konzessionsgebiete der Stadt Herzogenrath und der Stadt Würselen. Ab dem 1. Januar 2025 werden diese von uns als Regionetz GmbH bewirtschaftet.
Dieser Wechsel wird für Sie nur wenige Änderungen mit sich bringen. Sie erhalten Schreiben per Post.
Wenn Sie mit Ihrer Strom-, Gas- oder Wasserlieferung Kundin oder Kunde der enwor sein sollten, erhalten Sie von der enwor gesonderte Anschreiben.
Fragen und Antworten
- Was ändert sich zum 01.10.2024 bei der enwor Netz GmbH?
Die enwor Netz GmbH bleibt bis zum 31.12.2024 weiterhin für die Stromnetze in Herzogenrath und Würselen, sowie das Gasnetz in Herzogenrath zuständig. Danach ist die Regionetz GmbH zuständig.
- Gelten dann auch die Preise der Netzanschlüsse der Regionetz GmbH?
Nein, bis zum 01.01.2025 gelten die Preise der enwor Netz GmbH für Strom und Gas, sowie ab dem 01.10.2024 für Wasser die Preise der STAWAG und Stadtwerke Übach-Palenberg.
- Ich rufe/schreibe die enwor Netz GmbH an und bekommen eine Antwort von der Regionetz, warum ist dies so?
Die Mitarbeiter der enwor Netz GmbH sind bereits zum 01.10.2024 Mitarbeiter der Regionetz. Diese Mitarbeiter arbeiten allerdings noch bis zur Netzbetreiberwechsel zum 01.01.2025 für enwor Netz GmbH und wickeln noch das Geschäftsjahr 2024 für die enwor Netz ab.
- Warum muss ich meinen Antrag für Strom, Gas Wasser und Einspeiseanlagen jetzt bei der Regionetz stellen?
In Vorbereitung auf die Netzzusammenlegung werden bereits ab dem 01.10.2024 die Anfrageprozessen zum Netzanschluss, Einspeisung und Inbetriebnahme bereits durch die Regionetz entgegengenommen und dienstleistend für die enwor Netz GmbH bearbeitet. Bitte beachten Sie hierzu das aktuelle Preisblatt auf der Homepage der enwor Netz GmbH.
- Ich habe ein gemeinsames Schreiben der enwor/ Regionetz für meine Einspeiseanlage bekommen warum und was soll ich tun?
Dieses Schreiben ist nur ein Informatives Schreiben in dem erklärt wird das die Regionetz ab dem 01.01.2025 der Netzbetreiber in Herzogenrath und Würselen ist und Sie die Einspeisevergütung ab dem 01.01.2025 von der Regionetz bekommen. Es besteht für Sie kein Handlungsbedarf.
Was ändert sich ab 1. Januar 2025?
- Welche Netzgebiete sind betroffen?
Für die Stadt Herzogenrath sind die Sparten Strom und Gas betroffen und für die Stadt Würselen ist die Sparte Strom betroffen.
- Was ist mit Wasser?
Der Wassernetze der Kommunen Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler (außer StWE), Herzogenrath, Stolberg und Würselen werden zum 01.10.2024 von der Stadt- und Städteregionswerke Aachen AG (STAWAG) übernommen und durch die Regionetz betrieben. Auch de Betriebsführung des Wassernetzes der Städtische Wasserwerke Übach-Palenberg wird ab dem 01.10.2024 durch die Regionetz betrieben.
- Was ist mit Fernwärme?
Die Fernwärmenetze der enwor werden ab dem 01.10.2024 durch die STAWAG übernommen.
- Wer ist 2025 Netzbetreiber für die Strom- und Gasnetze in Herzogenrath und Würselen?
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Regionetz GmbH den Netzbetrieb für das Strom- und Gasnetz in Herzogenrath, sowie das Stromnetz in Würselen vom bisherigen Netzbetreiber enwor Netz GmbH übernehmen. Die neue Netzbetreiberin Regionetz GmbH hat ihren Sitz in Aachen. Unsere Postanschrift lautet:
Regionetz GmbH
Lombardenstraße 12–22
52070 Aachen
Telefon 0241 41368-2990 - Welche Tätigkeiten übernimmt die Regionetz GmbH?
Die Regionetz GmbH ist als Netzbetreiber zuständig für die Bewirtschaftung der Strom- und Gasnetze und übernimmt alle operativen Tätigkeiten des Netzbetriebs ist Ansprechpartnerin für den Netzanschluss, den Zählereinbau oder -wechsel sowie den Anschluss dezentraler Erzeugungsanlagen.
- Die Regionetz GmbH ist zukünftig Netzbetreiber für Herzogenrath und Würselen. Woher beziehe ich dann zukünftig meinen Strom/ Gas?
Sie beziehen weiterhin Ihren Strom/ Gas von dem Lieferanten Ihrer Wahl. Daran ändert sich durch den Wechsel des Netzbetreibers nichts.
- Ändert sich durch die Netzübernahme der Grundversorger?
Grundversorger für den Strom- Gasnetz der Stadt Herzogenrath, sowie das Stromnetz der Stadt Würselen ist die STAWAG (ehemals enwor). Für das Gasnetz der Stadt Würselen die EWV.
- Tauscht die Regionetz GmbH zukünftig dann auch die Zähler?
Die Regionetz ist ab dem Jahr 2025 zuständig für die Stromnetze und Zähler, solange ein Kunde nicht von seinem Recht auf Wechsel des Messstellenbetreibers gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Gebrauch macht. Durch die Netzübernahme kommt es also grundsätzlich nicht zu einem Wechsel des Zählers. Im Rahmen des Turnuswechsels wird die Regionetz die Zähler wechseln.
- Wenn die Regionetz GmbH den Netzbetrieb übernimmt, welche Auswirkungen hat dies dann auf meinen Wärmespeicher-Stromliefervertrag?
Da die Regionetz GmbH zum 01.01.2025 lediglich den Netzbetrieb übernehmen wird, ändert sich am Stromlieferverhältnis des Endkunden mit seinem jeweiligen Lieferanten nichts. Auch die Schaltzeiten für Ihre Anlagen werden sich nicht ändern.
- Wird mein Strom/mein Gas bei meinem Lieferanten durch die Übernahme günstiger?
Durch die Netzübernahme ab dem 01.01.2025 wird sich lediglich der Teil der Strom-/ Gaspreise ändern, die mit dem Netzbetrieb zu tun haben (sogenannte Netznutzungsentgelte). In der Regel hat der Kunde einen Gesamtpreis mit dem Lieferanten vereinbart, der neben den Netznutzungsentgelten z. B. auch die Beschaffungskosten des Energielieferanten sowie staatliche Umlagen enthält. Ob sich etwas am konkreten Strom-/ Gaspreis ändert, kann Ihnen Ihr Lieferant beantworten.
- Wen muss ich anrufen, wenn eine Störung auftritt?
Ab dem 01.01.2025 ist die Regionetz GmbH für die Störungsbeseitigung im Stromnetz zuständig. Die Störungsannahmestelle erreichen Sie rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr unter die Nummer:
- Strom und Beleuchtung 0241 41368-7060
- Erdgas 0241 41368-7070
- Wasser 0241 41368-7090
- Fernwärme 0241 41368-7080
- An wen soll ich mich wenden, wenn ich eine Anfrage bezüglich der Themenfelder Netzanschluss, Anschluss einer Erzeugungsanlage, Inbetriebsetzung oder Zählerablesung habe?
Ab dem 01.01.2025 ist die Regionetz GmbH dienstleistend für die o.g. Themen zuständig. Auf den Internetseiten www.regionetz.de sowie haben wir für Sie bereits viele Informationen zu diesen Themen zusammengetragen. Dort finden Sie Informationen zu den Dingen, die Sie beachten müssen und den Unterlagen, welche Sie bei uns einreichen müssen.
Betrieb von PV-Anlagen oder Blockheizkraftwerken (BHKW)
- Bekomme ich die EEG- / KWKG-Vergütungen jetzt von der Regionetz?
Die Jahresendabrechnung für das Jahr 2024 bekommen Sie noch von der enwor Netz GmbH. Die Abschläge für 2025 werden Ihnen dann von der Regionetz GmbH überwiesen.
- Was geschieht mit meinem Abschlag für die PV-Anlage?
Auf Basis der mitgeteilten Daten zu Ihrer Erzeugungsanlagen werden wir Ihre Abschläge ermitteln. Sollte bei Ihrer Erzeugungsanlage eine RLM (registrierende Leistungsmessung) notwendig sein, erhalten Sie eine monatliche Abrechnung auf Basis des echten Ertrags Ihrer Erzeugungsanlage.
- Ich habe einen eigenen Zähler installiert und verkaufe der Regionetz meinen Strom. Muss ich der Regionetz jetzt die Rechnung über meine Jahresproduktion Strom senden?
Die Regionetz GmbH verwendet grundsätzlich das sog. Gutschriftsverfahren. Das bedeutet, dass nach Übermittlung aller notwendigen Angaben Ihrerseits an den die Regionetz auf Basis der gesetzlichen Regelungen ein Jahresgutschrift von uns an Sie erfolgen wird. Das Ausstellen einer Rechnung ist daher nicht notwendig.
- Für meine (neue) PV-Anlage habe ich immer noch keine Vergütung erhalten. Wer ist hier mein Ansprechpartner?
Sollte die Inbetriebnahme der PV-Anlage vor dem 01.01.2025 liegen, ist für die Abwicklung der Vergütung bis zum 31.12.2024 der abgebende Netzbetreiber, in diesem Fall also die enwor Netz GmbH, zuständig. Die Kontaktdaten dazu finden Sie auf der Seite der enwor Netz GmbH: https://www.enwor-netz.de/de/Home/Startseite1/EnWG-neu/Einspeiser-neu/
- Wann bekomme ich von der Regionetz Informationen zu meinem Abschlag?
Wir haben vor Kurzem die Informationen zu Ihrer Erzeugungsanlage von der enwor Netz GmbH erhalten. Aktuell prüfen und verarbeiten wir die Daten und kommen schnellst möglich mit weiteren Informationen auf Sie zu.
- Warum soll ich zur Einspeisevergütung ein SEPA-Mandat ausfüllen?
Warum soll ich zur Einspeisevergütung ein SEPA-Mandat ausfüllen?
Um Ihnen die Abwicklung der Einspeisevergütung so angenehm wie möglich zu machen, können Sie uns das beigefügte SEPA-Mandat ausgefüllt zurücksenden, sodass im Zuge der Jahresrechnung ein eventueller Rechnungsbetrag, der aus einer Mindereinspeisung der Anlage bzw. zu hoch berechneter, monatlicher Einspeisevergütungen resultieren kann, bequem von Ihrem Bankkonto eingezogen werden kann. Sollte kein SEPA-Mandat vorliegen, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, den eventuellen Rechnungsbetrag zu überweisen.
Zur Erstattung der Einspeisevergütungen benötigen wir kein unterschriebenes SEPA-Mandat. Hier reicht die Mitteilung der Bankverbindung.
Moderne Messeinrichtungen
- Warum bekomme ich ein Schreiben der Regionetz, dass ich die Kosten für moderne Messeinrichtungen übernehmen soll?
In der Regel hat die enwor Netz GmbH diese Kosten im letzten Jahr bereits mit Ihnen abgerechnet. Sie haben folglich eine moderne oder intelligente Messeinrichtung. In diesem Fall hat der Lieferant die Wahl, ob er die Kosten für die moderne Messeinrichtung für Sie übernimmt oder nicht. Falls Ihr Lieferant diese Kosten nicht übernimmt, muss der Netzbetreiber diese Kosten mit dem Anschlussnutzer abrechnen.
Falls Sie vorher noch keine Rechnung von der enwor Netz GmbH bekommen haben, könnte es sein, dass auf Grund eines Lieferantenwechsel die Kosten nicht mehr vom Lieferanten übernommen werden.
- Was passiert mit meiner Netzanschlussanfrage/ Einspeiseanfrage, die aktuell noch bei der enwor in Bearbeitung ist?
Alle Anfragen zur Einspeisung und zu Netzanschlüssen werden bis zum 31.12.2024 weiterhin bei der enwor Netz GmbH bearbeitet. Die zu diesem Stichtag noch offenen Vorgänge werden anschließend an die uns übergeben. Die Regionetz ist dann ab dem 01.01.2025 für die weitere Abwicklung des Vorhabens zuständig.