Ein Unternehmen der STAWAG

Anschluss einer Windkraftanlage

  • Schritt 1: Antrag zum Netzanschluss einer WEA

    Um den geplanten Anschluss Ihrer Eigenerzeugungsanlage an das Verteilnetz zu prüfen (Netzverträglichkeitsprüfung), reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

    • Anschlussanfrage – Stromeinspeisung für den Parallelbetrieb mit dem Netz der Regionetz GmbH
    • Lageplan (1:1000) aus dem die Bezeichnung, die Grenzen des Grundstücks und der Aufstellungsort sowie die Anzahl der geplanten Erzeugungseinheiten hervorgehen
    • Übersenden Sie uns bitte den ausgefüllten D-Bogen
    • Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit Daten der eingesetzten Betriebsmittel
    • Angabe des geplanten Realsierungstermins

    Bitte beachten Sie die gesonderten technischen Anschlussbedingungen für dezentrale Erzeugungsanlagen im Mittelspannungsnetz:

    • Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung
  • Schritt 2: Netzverträglichkeitsprüfung

    Nach unserer netztechnischen Prüfung teilen wir Ihnen mit, wo wir die von Ihrer Windenergieanlage erzeugte Energie nach unseren Berechnungen gesichert aufnehmen können. Hierüber erhalten Sie von uns schriftlich einen vorläufigen Netzanschlusspunkt zugewiesen.


    Bitte reichen Sie uns innerhalb von zwei Monaten nach Benennung des vorläufigen Netzanschlusspunkts das Anlagenzertifikat Ihrer Windenergieanlage ein. Auf Basis Ihres Anlagenzertifikats überprüfen wir, ob der durch uns gewählte Netzverknüpfungspunkt tatsächlich geeignet ist und bestätigen Ihnen dies. Sollte es zu Abweichung kommen, werden wir mit Ihnen in Kontakt treten.

  • Schritt 3: Errichtung der WEA

    Sie errichten die Windenergieanlage gemäß Ihrer Errichtungsplanung.

  • Schritt 4: Inbetriebnahme Bezug

    Nach der vollständigen Fertigstellung der elektrischen Anschlussanlage übersenden Sie die technische Dokumentation Ihrer WEA an uns. Die Inbetrieb-/Abnahme der Anschlussanlage durch uns erfolgt erst nach Eingang der Fertigstellungsanzeige. Wenn Sie keinen eigenen Messstellenbetreiber mit dem Einbau eines Zählers beauftragen, erfolgt der Zählereinbau durch uns. Im Zuge des Zählereinbaus erfolgt die Zuschaltung der Versorgungsspannung.

    • Zähler-/Inbetriebsetzungsantrag
  • Schritt 4.1: Inbetriebnahme Erzeugungseinheit/Erzeugungsanlage

    Die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage bzw. der ersten Erzeugungseinheit erfolgt nach schriftlicher Abstimmung mit uns. Die Inbetriebsetzung ggf. weiterer Erzeugungseinheiten kann nach schriftlicher Vorabinformation des Termins Ihrerseits ohne uns erfolgen. Nach der Erstinbetriebsetzung der Erzeugungsanlage soll die Funktionsfähigkeit des Einspeisemanagement sichergestellt sein.


    Die Inbetriebnahme von Windenergieanlagen ist der Bundesnetzagentur (BNetzA) anzuzeigen.

  • Schritt 4.2: Aufnahme Netzparallelbetrieb

    Mit Inbetriebsetzung der letzten Erzeugungseinheit/der Erzeugungsanlage erhalten Sie von uns schriftlich eine vorläufige Genehmigung zum Netzparallelbetrieb Ihrer Erzeugungsanlage. Bitte überreichen Sie uns spätestens sechs Monate nach Inbetriebsetzung der ersten Erzeugungseinheit/der Erzeugungsanlage die Konformitätsbescheinigung Ihrer Erzeugungsanlage. Nach Prüfung dieser durch uns erhalten Sie im Anschluss die Genehmigung zum dauerhaften Netzparallelbetrieb Ihrer Erzeugungsanlage.

     

  • Schritt 5: Einspeisemanagement

    Einspeisemanagement

    Gemäß § 6 Abs. 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind Anlagenbetreiber ggf. dazu verpflichtet, ihre Anlagen mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung auszustatten, auf die der Netzbetreiber zugreifen kann. Wir weisen Sie darauf hin, dass kein Anspruch auf Vergütung besteht, solange eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber diese Verpflichtungen nicht erfüllt.


    Bei neuen Erzeugungsanlagen mit einer installierten Gesamtleistung größer 100 KW wird durch die Regionetz GmbH eine Fernwirkanlage zur Realisierung des Einspeisemanagements gefordert. Bitte beauftragen Sie diese rechtzeitig vor geplanter Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage bei uns.
    Füllen Sie ergänzend hierzu bitte die folgende Eigenerklärung aus:

    • Eigenerklärung Einspeisemanagement
    • Bestätigung der funktionstüchtige Fernwirkanlage

     

  • Schritt 6: Vertragsdaten

    Um eine zeitnahe Vergütung zu gewährleisten, bitten wir um Rücksendung der ausgefüllten und unterzeichneten Vertragsunterlagen.

    • Netzanschlussvertrag u. ggf. Einspeisevertrag
    • Eigenerklärung zur EEG-Umlage
    • Umsatzsteuerausweis
  • Schritt 7: Vergütung

    Vergütung

    Wind Energie-Anlagen mit registrierender Leitungsmessung werden monatlich gemäß ihrer Einspeisung abgerechnet. Für Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung größer 100 KW gibt es keinen Anspruch mehr auf Zahlung einer EEG-Vergütung. Im Rahmen der geförderten Direktvermarktung erhalten Sie auf Basis des sog. „anzulegender Wertes“ und des „Monatsmarktwertes Wind“  jedoch vom Verteilnetzbetreiber die Marktprämie.

    Sollten Sie abweichend hiervon die Eigenvermarktung wählen, senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular  an datenaustausch(at)regionetz.de zurück: