FAQ zum § 14a EnWG Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (steuVE)
Die Bundesnetzagentur hat mit Ihrer Festlegung vom 27.11.2023 Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen festgelegt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur - 14a
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Bitte verwenden Sie hierzu ab dem 10.01.2024 unser Anmeldeportal: Ladeinfrastruktur (regionetz.digital)
Hier finden Sie eine FAQ-Liste zu möglichen weiteren Fragen zum Download. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert.
![Kommunikationsleitfaden für Installateure](/fileadmin/_processed_/6/1/csm_20240318_RN__14a_SteuVE_Kommunikationsleitfaden_f%C3%BCr_Installateure_29d4d87e27.png)
Kommunikationsleitfaden für… 159 KB
![FAQ zu §14a](/fileadmin/_processed_/7/1/csm_20240320_FAQ-__14a_8f2ba097a7.png)