Ihr Gasanschluss
Der Netzanschluss ist abhängig von verschiedenen Bedingungen, wie Lage des Standortes, benötigte Leistung, Jahresverbrauch etc. In Abhängigkeit davon erstellen wir ein individuelles Angebot für den Netzanschluss. In jedem Fall sind für den Netzanschluss ein eigener Netzanschlussvertrag und ein Anschlussnutzungsvertrag mit uns abzuschließen:
- Netzanschlussvertrag
- Hinweis zum Gas-Netzanschluss und Gaszählereinbau
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
- Ergänzende Bedingen zum NDAV
- Technische Anschlussbedingungen für den Gasnetzanschluss zur NDAV
- Planauskunft
- Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers
- Anschlussnutzungsvertrag
Nach der Errichtung der Anlage wird mit der Installation des Zählers die Inbetriebnahme der Anlage vollzogen. Hierfür muss Ihr Installateur einen Inbetriebsetzungsantrag über unser Inbetriebsetzungsportal einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie vor der Inbetriebnahme einen gültigen Gasliefervertrag mit einem Lieferanten Ihrer Wahl abgeschlossen haben. Der Lieferant muss für Ihre Lieferstellen eine Anmeldung bei uns als Netzbetreiber durchführen. Ohne eine solche Meldung kann Ihre Anlage nicht in Betrieb genommen werden. Nach erfolgter Anmeldung durch einen Lieferanten wird der Zähler vom Messstellenbetreiber Ihrer Wahl eingebaut oder wir als Netzbetreiber übernehmen dies für Sie.