Netzentgelte
Kunden mit einem Energieverbrauch < 100.000 kWh werden in der Regel nach dem Standardlastprofilverfahren abgewickelt und jährlich abgerechnet. Bei Kunden nach dem Standardlastprofilverfahren ist es üblich, dass Sie mit Ihrem Lieferanten einen Stromliefervertrag mit integrierter Netznutzung (so genannter All-inclusive-Vertrag) abschließen. Das bedeutet, dass Ihr Lieferant die Netznutzung an den Netzbetreiber bezahlt und Ihnen (weiter-)berechnet. Die für Sie als auch Ihren Lieferanten relevanten Netz-, ggf. Messentgelte entnehmen Sie bitte dem Entgeltblatt. Für die Jahre vor 2018 gelten die entsprechenden Preisblätter der INFRAWEST, bzw. der regionetz:
- Preisblätter Netzentgelte Strom 01.01.2024
- Preisblätter Netzentgelte Strom 01.01.2023
- Preisblätter Netzentgelte Strom 01.01.2022
- Preisblätter Netzentgelte Strom 01.01.2021
- Preisblatt Messstellenbetriebsgesetz 01.01.2024
- Preisblatt A des MSB Regionetz 01.01.2024
- Preisblatt Messstellenbetriebsgesetz 01.01.2023
- Konzessionsabgaben Strom
- Preisblatt Netzentgelte Strom bis 2020 (s. Archiv)
Dennoch haben Sie prinzipiell die Möglichkeit, einen eigenen Netznutzungsvertrag abzuschließen und die Netzentgelte selbst an den Netzbetreiber zu entrichten. Dies gilt ebenfalls für die Mess- und Abrechnungsentgelte, insofern Sie keinen anderen Messstellenbetreiber damit beauftragt haben.