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Ein Unternehmen der STAWAG

Geänderte Technische Anschlussbedingungen für den Niederspannungs-Netzanschluss

18.03.2024

Ab dem 1. März 2024 gelten im Strom-Netzgebiet der Regionetz GmbH geänderte Technische Anschlussbedingungen für den Niederspannungs-Netzanschluss (Standard), die auf der Änderung von §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufbauen.

Gemäß § 4 Abs. 3 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) werden im Folgenden die wesentlichen Änderungen der Technischen Anschlussbedingungen für den Niederspannungs-Netzanschluss (Standard) dargestellt:

  • Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE), wie Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, Ladeeinrichtungen für Elektromobilität und Speicher mit einer Anschlussleistung > 4,2 kVA müssen durch den Netzbetreiber gesteuert werden können.
  • Es ist eine Netzwerk-/Steuerleitung von der SteuVE bis zum Zählerplatz vorzusehen.
  • Es ist eine Datenverbindung zwischen der technischen Einrichtung am Netzanschlusspunkt und der SteuVE vorzubereiten.

Die neuen Technischen Anschlussbedingungen für den Niederspannungs-Netzanschluss (Standard) finden Sie unter regionetz.de/service/downloads/downloads/ unter dem Punkt: Technische Mindestanforderungen. Im Übrigen bleiben die Regelungen der Technischen Anschlussbedingungen für den Niederspannungs-Netzanschluss (Standard) unverändert.